Laut der richterlichen Anordnung, die am 2. Mai erlassen worden sei und zehn Seiten umfasse, solle Lipschis im Konzentrationslager Auschwitz bei den berüchtigten Selektionen eingesetzt gewesen sein, bei denen als arbeitsunfähig eingestufte Deportierte gleich bei ihrem Eintreffen in dem Lager aussortiert und direkt in die Gaskammern geschickt wurden.
Dem Bericht zufolge gehen die Strafverfolger laut Haftbefehl davon aus, dass der frühere SS-Rottenführer an mindestens neun solcher Vernichtungsaktionen beteiligt gewesen ist. So habe Lipschis „zumindest Wachbereitschaft“ gehabt, als am 24. Januar 1943 ein Transport aus Theresienstadt in Auschwitz angekommen und 1773 Personen sofort ermordet worden seien.
Der gebürtige Litauer Lipschis, der seit seiner Ausweisung aus den USA im Jahr 1983 in dem schwäbischen Städtchen Aalen wohnt, sitzt seit fast zwei Wochen in Untersuchungshaft. Sein Pflichtverteidiger Achim Bächle rechnet nicht mit einem Prozess vor Herbst dieses Jahres. „Ob mein Mandat dann noch verhandlungsfähig ist, bleibt offen“, sagte er der „Welt am Sonntag“.