Analyse Was die Einigung zur Grundrente bedeutet
Düsseldorf. · Die Groko hat sich festgelegt: Wer 33 Jahre Rentenbeiträge vorweisen kann, profitiert. Kapitalerträge sind anzugeben.
Nach langem Streit zwischen Union und SPD ist die geplante Grundrente für Menschen, die ihr Leben lang wenig verdient haben, jetzt offenbar in trockenen Tüchern. Der überarbeitete Gesetzentwurf könnte nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bereits am kommenden Mittwoch im Kabinett beraten werden. Der neue Kompromiss sieht strengere Zugangsvoraussetzungen vor, auf die die Union bestanden hatte. Dadurch können jetzt noch etwa 1,3 Millionen Menschen mit Grundrente rechnen. Das sind rund 100 000 weniger als zuletzt kalkuliert. Nachfolgend die wichtigsten Punkte im Überblick.
Wer profitiert vom Rentenzuschlag?
Mit einem Zuschlag kann rechnen, wer mindestens 33 Jahre lang Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Zeiten der Kindererziehung oder Pflegetätigkeit vorweisen kann. Der Zuschlag, dessen Höhe sich an den individuellen Rentenansprüchen bemisst, wird jedoch gestaffelt und erreicht erst bei 35 Beitragsjahren den vollen Betrag. Das hat die Union durchgesetzt. Dabei dürfen die monatlichen Einkünfte aber nicht über 1250 Euro (Verheiratete 1950 Euro) liegen.
Was geschieht bei höheren Einkünften?
Um auch hier eine scharfe Abbruchkante zu vermeiden, sollten nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Einkommen über diesen Grenzen zu 40 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Bei einem Einkommen von beispielsweise 1300 Euro wären demnach 50 Euro entsprechend angerechnet worden, was die Grundrente um 20 Euro verringert hätte. Die CDU hat nun eine schärfere Anrechnung in Höhe von 60 Prozent durchgesetzt. Im genannten Rechenbeispiel verringert sich die Grundrente dadurch um 30 statt 20 Euro. Bei Einkünften über 1600 Euro (Ehepartner 2300 Euro) besteht kein Anspruch mehr auf Grundrente. Dieser „Deckel“ ist neu. Damit solle der Rentenzuschlag auf jene beschränkt werden, die ihn tatsächlich bräuchten, hieß es aus der Union.
Was ist mit Kapitalerträgen?
Der Zugang zur Grundrente erfolgt über eine Einkommensprüfung. Individuelle Vermögen bleiben hier zwar außen vor, nicht aber Kapitalerträge. Über die Ermittlung der Kapitaleinkünfte herrschte lange Unklarheit. Denn durch die Abgeltungssteuer können die Finanzämter die Kapitalerträge nicht mehr individuell zuordnen. Die Steuer wird von den Banken in anonymisierter Form an den Fiskus überwiesen. Im jüngsten Kompromiss zur Grundrente ist nun festgelegt, dass Betroffene der Rentenversicherung selbst mitteilen müssen, ob sie über steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen verfügen. Die Rentenversicherung macht Strichproben zur Richtigkeit der Angaben. Wurden Einkünfte verschwiegen, müssen Grundrentenzahlungen zurückerstattet werden.
Wie wird die Grundrente finanziert?
Für das geplante Startjahr 2021 wurden die Kosten der Grundrente zuletzt auf 1,4 Milliarden Euro veranschlagt. 400 Millionen Euro soll das Bundesarbeitsministerium aus seinem eigenen Etat beisteuern. Der große Rest soll aus Einnahmen durch die Finanztransaktionssteuer finanziert werden, die es allerdings noch gar nicht gibt. Aus dem Finanzministerium hieß es am Freitag lediglich, dass man darüber auf europäischer Ebene weiter in Verhandlungen sei. Bei einem Scheitern müsste die Grundrente aus dem allgemeinen Steueraufkommen bezahlt werden. Ein Hindernis für ihre pünktliche Einführung ist die ungeklärte Finanzierungsfrage offenbar nicht mehr.