Was die Reform der Betriebsrente bringen soll
Die große Koalition will das Gesetz bereits am Donnerstag verabschieden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Berlin. Nach langem Streit haben sich Union und SPD auf letzte Details bei der geplanten Reform der Betriebsrenten geeinigt. Das Gesetz soll bereits an diesem Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Ziel ist es, die Betriebsrenten attraktiver zu machen Nachfolgend die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:
Was ist der Kern der Reform?
Im Mittelpunkt steht das so genannte Sozialpartnermodell als eine weitere Form der Betriebsrente. Demnach handeln Arbeitgeber und Gewerkschaften künftig die betriebliche Altersversorgung für ihre jeweilige Branche aus. Neu ist, dass der Arbeitgeber generell zu einem Zuschuss von wenigstens 15 Prozent des Sparbetrages verpflichtet wird, der vom Lohn des Beschäftigten abgeführt wird (Entgeltumwandlung). Sind das zum Beispiel monatlich 100 Euro, legt der Betrieb 15 Euro oben drauf. Die Regelung gilt für das „Sozialpartnermodell“ ab 2018, für alle anderen Neuverträge ab 2019 und für alle bereits bestehenden Verträge ab 2022.
Was heißt „Zielrente“?
Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass bei einer Betriebsrente im Rahmen des „Sozialpartnermodells“ kein fester Betrag mehr zugesichert werden muss, sondern nur eine unverbindliche Zielmarke. Dadurch entfällt das Haftungsrisiko für den Arbeitgeber. Er muss dann nicht wie bisher dafür gerade stehen, sollte der Versicherer oder die Pensionskasse ausfallen. Auf diese Weise sollen vor allem kleinere Unternehmen dazu gebracht werden, Betriebsrenten anzubieten. Nach den Erfahrungen aus anderen Ländern lassen sich damit höhere Renditen erzielen, weil kein Geld für Garantien mehr vorgehalten werden muss. Arbeitnehmer, die keine Entgeltumwandlung wünschen, müssen das ausdrücklich sagen (Opting-Out).
Was ist für Geringverdiener vorgesehen?
Neben der 15-Prozent-Regelung können Beschäftigte mit einem Monatsgehalt bis maximal 2200 Euro von einem weiteren Zuschuss profitieren. Insgesamt werden dabei bis zu 480 Euro in besonderem Maße steuerlich gefördert, um für den Arbeitgeber einen entsprechenden Zahlungsanreiz zu schaffen. Zahlt er bis zu 480 Euro im Jahr für den Beschäftigten, kann er 30 Prozent davon von der Lohnsteuer einbehalten. Vorteilhaft für die Beschäftigten ist darüber hinaus, dass die Betriebsrente praktisch nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet wird - zusätzliche Bezüge von bis zu 202 Euro im Monat bleiben komplett verschont.
Wie stark sind Betriebsrenten verbreitet?
Nach Angaben der SPD-Sozialpolitikerin Katja Mast profitieren derzeit drei Viertel der mittleren und höheren Gehaltsgruppen von einer Betriebsrente. Unter den Geringverdienern ist es nicht einmal jeder Dritte. Auch die Betriebsgröße entscheidet über die zusätzliche Altersversorgung. In Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten haben 80 Prozent eine Betriebsrente. Bei Firmen unter 500 Mitarbeitern sind es nur knapp 45 Prozent.
Gibt es Kritik?
Ja. Der Rentenexperte der Linken, Matthias Birkwald, bemängelte, dass die Beschäftigten zukünftig über noch mehr Entgeltumwandlung auf Lohn verzichten und damit indirekt ihre gesetzliche Rente und die aller künftigen Rentner kürzen. „Gleichzeitig werden sie am Ende ihres Berufslebens nicht wissen, mit wieviel Betriebsrente sie rechnen können“, meinte Birkwald. Außerdem werde das Kapitalmarktrisiko allein auf die Beschäftigten abgewälzt. Die Grünen kritisierten, dass die Regelungen dort nicht griffen, wo es keine Tarifverträge gebe. Dagegen begrüßte der DGB die Reform im Grundsatz.