Meinung Große Koalition will Betriebsrenten stärken - Reförmchen fürs Alter
Dass die gesetzliche Rente langfristig kaum noch geeignet ist, den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu sichern, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben. Die Steigerungen gerade in den letzten Jahren sind zwar recht ordentlich ausgefallen.
Aber bestimmte Faktoren bei der Rentenberechnung sorgen dafür, dass die Altersbezüge auf lange Sicht deutlich hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben.
Das ist politisch gewollt, denn tendenziell müssen die Beiträge für immer mehr Rentner von immer weniger Beschäftigten aufgebracht werden. Nun startet die Bundesregierung einen neuen Versuch, um das Vorsorge-Bewusstsein zu schärfen: Die Betriebsrente soll`s richten. Und das ist zunächst einmal grundsätzlich zu begrüßen, auch wenn die Gesetzespläne von einem wirklich großen Wurf weit entfernt sind.
Immerhin konzentrieren sich Union und SPD diesmal auf jene Bevölkerungsgruppe, denen tatsächlich Armut im Alter droht. Das sind die Niedrigverdiener. Für sie soll der Arbeitgeber einen zusätzlichen Obolus einzahlen. Das ist nicht die schlechteste Lösung. Schließlich sparen die Unternehmen bei der betrieblichen Altersversorgung Sozialbeiträge. Für Beschäftigte mit wenig Lohn wiederum sind die heutigen Lösungen kaum attraktiv, weil sie von einer Steuerersparnis wenig oder gar nicht profitieren.
Ein weiteres Plus aus Sicht der Betroffenen: In der Auszahlungsphase wird die Betriebsrente künftig nicht mehr automatisch mit der Grundsicherung verrechnet. Gerade das war immer ein durchaus berechtigtes Argument von Geringverdienern, die Finger vom Alterssparen zu lassen. Künftig sorgt ein Freibetrag dafür, dass gerade diese Gruppe zusätzlich etwas vom Angesparten hat.
Den wohl größten Webfehler beseitigt die Reform allerdings nicht: Die allermeisten „Betriebsrentner“ werden auch künftig auf ihre Extra-Bezüge den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag abführen müssen. Das schmälert die Auszahlungen erheblich — und die Akzeptanz dieses Modells. Ein weiteres Manko: Die Umwandlung von Gehaltsanteilen für die spätere Altersversorgung ist schon heute ziemlich unübersichtlich.
Es gibt fünf Durchführungswege, von der so genannten Direktzusage bis hin zu Pensionsfonds. Mit der Reform kommt ein weiterer Durchführungsweg hinzu. Es wird also noch komplizierter. Obendrein ist das Gesetzesvorhaben mit der neuen Arbeitswelt schwerlich vereinbar. Ein und derselbe Job auf „Lebenszeit“, das war einmal. Mittlerweile sind häufigere Arbeitsplatzwechsel eher die Regel. Und wer das auch noch branchenübergreifend tut, für den wird die Betriebsrente auch in Zukunft kaum rentabel sein.
Damit bleibt am Ende auch unklar, in welchem Maße die neuen Möglichkeiten genutzt werden. Entgegen sonstigen Gepflogenheiten hält sich die große Koalition hier mit Prognosen auffällig zurück. Klar ist allerdings: Die Betriebsrenten allein lösen das Rentenproblem der Zukunft gewiss nicht.