Wer profitiert vom Bildungspaket?

Diana Lindgens aus Wuppertal erfüllt alle Kriterien — und bekam trotzdem zunächst eine Absage.

Wuppertal. Diana Lindgens ist ein klassischer Fall für das Bildungspaket der Bundesregierung. Die alleinerziehende Mutter zweier Söhne ist auf Sozialleistungen angewiesen.

Ihr Sohn Jimmy besucht einen Judokurs, in dem er mit anderen Kindern trainiert und dadurch am sozialen Leben teilnimmt. Das sind die Grundvoraussetzungen, um einen monatlichen Gutschein aus dem Paket in Höhe von zehn Euro zu beantragen. Und doch bekam die Wuppertalerin eine Absage.

Das Problem: Der Sechsjährige besucht keinen klassischen Sportverein, sondern den Judokurs eines privaten Anbieters, der in den Räumen eines Fitnessstudios angeboten wird. „Die Bildungsgutscheine sollen eine Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen. Ein Besuch im Fitnessstudio fällt nicht darunter“, erklärt ein Stadtsprecher.

Der Fall zeigt zwei Tücken des Bildungpakets: Die unklare Auslegung des Gesetzes und der Aufwand, den es in den zuständigen Behörden erzeugt. Bis heute fehlen klare Angaben, welche Angebote gefördert werden und welche nicht.

„Anfangs behalfen sich einige Städte damit, dass sie nur Angebote von Vereinen förderten, die im Stadtsportbund sind“, sagt Wuppertals Sozialdezernent Stefan Kühn.

Jetzt tastet man sich weiter vor. Doch nicht jeder Anbieter könne persönlich überprüft werden. Schließlich müssten die Mitarbeiter des Jobcenters und des Sozialamts die Anträge für das Bildungspaket noch neben ihrer alltäglichen Arbeit prüfen.

Wie groß der Aufwand ist, zeigt die Bilanz im Kreis Viersen. Von 1979 abgegebenen Anträgen sind 61 Prozent nicht vollständig. Alle Antragsteller werden nun laut Kreisverwaltung angeschrieben und fehlende Unterlagen angefordert. Stefan Kühn bilanziert die Lage so: „Das Bildungspaket ist ein Bürokratiemonster.“

Der sechsjährige Jimmy darf sich dennoch freuen: Auf Nachfrage unserer Zeitung wurde sein Fall erneut geprüft und sein Antrag doch noch bewilligt.