Williamson-Prozess: 12 000 Euro Strafe oder Freispruch?

Regensburg (dpa) - Im Berufungsprozess um die Holocaust-Leugnung des britischen Bischofs Richard Williamson hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 12 000 Euro wegen Volksverhetzung gefordert. Die Verteidigung plädierte vor dem Regensburger Landgericht auf Freispruch.

Das Urteil soll am kommenden Montag gesprochen werden. Der 71 Jahre alte Angeklagte war auch in zweiter Instanz nicht zum Prozess gekommen. Der Bischof der umstrittenen erzkonservativen Piusbruderschaft hatte in einem Interview den Massenmord an sechs Millionen Juden durch die Nazis abgestritten. Das Amtsgericht Regensburg hatte ihn deswegen in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Williamson hatten dagegen Berufung eingelegt.

Nun forderte die Staatsanwaltschaft 12 000 Euro Strafe - 120 Tagessätze à 100 Euro. Dem Angeklagten sei schließlich bewusst gewesen, dass seine Äußerungen in Deutschland strafbar sind. „Mehr Öffentlichkeit geht wohl nicht“, sagte der Anklagevertreter zu der Fernsehaufnahme. Die Regensburger Justiz ist zuständig, weil das Interview im Pius-Priesterseminar im nahen Zaitzkofen aufgezeichnet worden war.

Der Fall hatte die katholische Kirche in eine schwere Krise gestürzt. Denn exakt zu der Zeit, als das Fernsehinterview mit der Holocaust-Leugnung publik wurde, hatte der Vatikan die Aufhebung der Exkommunikation von Williamson und drei weiteren Bischöfen der Bruderschaft bekanntgegeben. Der Papst soll aber von den Interviewäußerungen nichts gewusst haben.

Williamson hatte gesagt, er glaube nicht, dass es Gaskammern der Nazis gab. Allenfalls seien bis zu 300 000 Juden in Konzentrationslagern umgekommen. „Ich glaube nicht, dass sechs Millionen vergast wurden“, hatte der Bischof gesagt. Seine Anwälte sind jedoch der Auffassung, diese Äußerungen seien von Williamson nicht zur Ausstrahlung in Deutschland vorgesehen gewesen.

Der Bischof habe sich in dem für eine schwedische Sendung bestimmten Interview eigentlich nur zu kirchlichen Fragen äußern wollen, sei aber am Ende mit den Fragen zum Holocaust mehr oder weniger überrumpelt worden. „Unser Mandant hat das nicht ins Netz eingestellt“, begründeten sie die Forderung nach Freispruch für Williamson. Auch sei nicht von einem Vorsatz auszugehen. Die entscheidende Passage war Anfang 2009 ins Internet gelangt.