Zahl der Hartz-IV-Sanktionen erstmals wieder gesunken
Nürnberg (dpa) - Erstmals seit vier Jahren ist die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger rückläufig. Im ersten Quartal 2013 bestraften die Jobcenter insgesamt 233 835 Mal Bezieher von Grundsicherung mit der Kürzung von Hartz-IV-Leistungen.
Dies seien knapp 32 000 oder zwölf Prozent weniger Sanktionen als in den ersten drei Monaten 2012, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Dienstag mit. Ihre Zahl ging damit erstmals seit vier Jahren zurück, nachdem sie in den Vorjahren teils deutlich gestiegen war. Über die Entwicklung berichtete auch die „Bild“-Zeitung (Dienstag).
Eine BA-Sprecherin führte die aktuelle Entwicklung auf die verbesserte Beratung zurück. Den Vermittlern gelinge es jetzt häufiger, Jobsucher etwa vom Sinn einer Eingliederungsvereinbarung zu überzeugen. Auch sei auffällig, dass weniger Hartz-IV-Arbeitslose wegen versäumter Beratungstermine bestraft worden seien. „Das hängt sicherlich auch damit zusammen, dass wir vor allem jungen Leuten hinterhertelefonieren und noch mal darauf aufmerksam machen, dass sie am nächsten Tag bei ihrem Jobcenter einen Termin haben.“ Die Zahl der Sanktionen wegen Meldeversäumnissen sank um mehr als 15 000 auf 163 842.
Eine Kürzung der Hartz-Leistung um 10 Prozent wird nach BA-Angaben ausgesprochen, wenn Betroffene unentschuldigt einen Gesprächstermin mit ihrem Jobcenter-Vermittler versäumen. Eine Kürzung um 30 Prozent gibt es, wenn Grundsicherungsempfänger sich weigern, eine angebotene Stelle anzunehmen, Jugendliche eine Lehrstelle ablehnen oder Fortbildungen grundlos abbrechen. Im Wiederholungsfall droht eine Kürzung um 60 Prozent. Verweigert ein Erwerbsloser abermals eine Arbeit, kann Hartz IV vorübergehend komplett gestrichen werden. Im Schnitt haben die Jobcenter im ersten Quartal die Hartz-IV-Leistungen pro Monat um 109,84 Euro gekürzt.