Zeuge erscheint nicht im NSU-Prozess
München (dpa) - Mit einer skurrilen Begründung ist ein Zeuge im NSU-Prozess seiner Ladung vor Gericht nicht nachgekommen: Er sei zwar zunächst in einen Zug nach München gestiegen, habe dann aber „etwas trinken müssen“ und sich eine Wirtschaft gesucht.
So habe es der Zeuge am Telefon der Geschäftsstelle des Münchner Oberlandesgerichts mitgeteilt, sagte Richter Manfred Götzl zu Beginn der Verhandlung am Mittwoch. Bundesanwalt Herbert Diemer erklärte, der Zeuge müsse jetzt zwangsweise vorgeführt werden. Die Verhandlung wurde unterbrochen und soll am Mittag mit der Vernehmung eines mutmaßlichen Unterstützers des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) fortgesetzt werden.
Der fehlende Zeuge war schon zu einem früheren Verhandlungstermin ohne Entschuldigung nicht erschienen. Er gehörte in den 90er Jahren derselben Jugendbande an, in der auch der nicht mehr lebende mutmaßliche NSU-Terrorist Uwe Böhnhardt Mitglied war. In einer Polizeivernehmung hatte der Zeuge einen weiteren Böhnhardt-Freund mit einem bis heute ungelösten Kindermord in Jena in Verbindung gebracht.