Zschäpe soll vor Prozessbeginn psychiatrisch begutachtet werden
Karlsruhe/München (dpa) - Die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe soll noch vor Prozessbeginn psychiatrisch begutachtet werden. Damit solle untersucht werden, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorliegen.
So heißt es in einem Beschluss des Oberlandesgerichts München, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Derartige Gutachten sind in solchen Fällen üblich.
Zschäpe ist als Mittäterin an den Morden der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ angeklagt. Die Hauptverhandlung gegen die 37-Jährige sowie vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer der Terrorgruppe solle bis spätestens Mitte April beginnen, heißt es in dem Beschluss des OLG. Anlass ist die turnusmäßig bevorstehende Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof.
Das Gericht halte den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft für „zulässig und erforderlich“, schreiben die Richter des 6. Strafsenats des OLG. Dies gelte sowohl für Zschäpe als auch für den ehemaligen NPD-Funktionär Ralf Wohlleben, der als einziger Mitangeklagter noch in Untersuchungshaft sitzt. Das OLG stützt sich dabei auf die Begründung früherer Haftentscheidungen.
Die Richter lassen ausdrücklich offen, ob sie die neu hinzugekommenen Vorwürfe aus der Anklageschrift gegen Zschäpe für plausibel halten - darunter die Mittäterschaft an den Morden an neun Menschen ausländischer Herkunft und einer Polizistin. Zschäpe ist die einzige Überlebende des „Zwickauer Zelle“; ihre mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt töteten sich selbst, um der Festnahme zu entgehen.
Zschäpes Rechtsanwalt Wolfgang Heer sagte, die Verteidigung gehe „nach eingehender Prüfung der Anklageschrift weiter davon aus, dass der Vorwurf der Mittäterschaft an den Morden und Banküberfällen in der Hauptverhandlung keinen Bestand haben wird“. An dieser Einschätzung ändere der OLG-Beschluss nichts.
Im Januar will das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Dann wird sich entscheiden, ob der Staatsschutzsenat die Anklage unverändert zulässt oder ob schon nach Aktenlage Einschränkungen gemacht werden. Bereits im Februar soll das vorbereitende psychiatrische Gutachten über Zustand Zschäpes und die Behandlungsaussichten fertiggestellt werden. Falls sich Zschäpe nicht direkt untersuchen lassen will - wofür angesichts ihres bisherigen Schweigens einiges spricht - müsste der Gutachter seine erste Einschätzung anhand der Akten treffen.