Internet-Einkauf: Verbraucherrechte werden europaweit gestärkt
Abzockern wird das Handwerk gelegt. Ab 2013 gelten die neuen Rechte bei grenzüberschreitenden Geschäften.
Brüssel. Ende der Abzocke: Mehr Schutz beim Online-Shopping, beim Haustürgeschäft und beim Telefonieren mit Kundendiensten bieten künftig die neuen EU-weiten Rechte für Verbraucher. Nach dreijährigen Verhandlungen in Brüssel stimmte das Europaparlament den neuen Gesetzen zu, die ab 2013 gelten sollen. Der immer wieder kritisierte Flickenteppich aus Verbraucherrechten — mit verschiedenen Gesetzen von Land zu Land — soll damit verschwinden.
In Zukunft gilt überall in der EU ein Widerrufsrecht von 14 Tagen bei Interneteinkäufen. Bestellt ein Verbraucher in Deutschland über Internet Ware in Italien, darf er sie zwei Wochen lang umsonst zurückgeben. Das gilt auch für Auktionen. Während Privatverkäufer von dieser Reglung ausgenommen sind, deckt das Widerrufsrecht künftig alle Internet-Auktionen professioneller Unternehmen ab.
Das gilt auch für die nächste „Tupperware-Party“: In Deutschland gab es bisher kein Widerrufsrecht bei bestellten Besuchen in die eigene Wohnung. Mit dem neuen EU-weiten Verbraucherrecht ändert sich das.
Aber es gibt auch Nachteile für deutsche Verbraucher: Informiert der Händler beim Kauf nicht über das Widerrufsrecht, verlängert es sich künftig automatisch auf zwölf Monate. Aus EU-Sicht ist das ein Vorteil. In Deutschland galt jedoch bisher ein ewiges Recht auf Rückgabe.
Mit dubiosen Geschäftspraktiken im Internet soll Schluss sein: Verbraucher müssen künftig bei der Bestellung im Netz ein kostenpflichtiges Angebot aktiv per Klick bestätigen. So soll vermieden werden, dass sie scheinbare Gratis-Angebote teuer bezahlen müssen.
Auch die „vorangeklickten Kästchen“ verschwinden bei der Buchung von Flug- oder Zugtickets im Internet. Wegen Voreinstellungen erwerben Verbraucher, die nicht richtig hinsehen, bislang manchmal kostenpflichtige Reiseversicherungen, ohne dies ausdrücklich bestätigt zu haben.
Kein böses Erwachen beim Blick auf die Telefonrechnung: Auch das versprechen die neuen Verbrauchergesetze. Wer mit dem Kundendienst telefoniert, zahlt in Zukunft nur den Ortstarif — auch wenn der Händler eine teure Telefonhotline zwischengeschaltet hat.