Koalition: Top-Manager müssen für Fehler haften
Mindestens ein Jahresgehalt für entstandene Schäden.
Berlin. Top-Manager müssen für ihre Fehler künftig selbst bezahlen: Mit mindestens einem Jahresgehalt haften angestellte Unternehmensführer für Fehlentscheidungen. Erst danach treten Versicherungen für entstandene Schäden ein. Auf diese Verschärfung bisheriger Regelungen verständigten sich gestern die Experten der Großen Koalition.
Nicht einigen konnten sich Union und SPD auf die von den Sozialdemokraten geforderte steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern und auf die Einführung einer Börsenumsatzsteuer. In diesen Punkten blieben CDU/CSU bei ihrem Nein.
Bis nächste Woche will die vom Koalitionsgipfel Anfang März eingesetzte Arbeitsgruppe letzte Details klären. Neben der Einführung eines sogenannten Selbstbehalts in der Managerhaftung verständigte sich die Runde auch grundsätzlich über eine neue Begrenzung der Zahl der Aufsichtsratsmandate, die ein Manager übernehmen darf. Danach soll die Höchstzahl der Mandate von bisher zehn auf fünf begrenzt werden.
Um kurzfristiges unternehmerisches Gewinnstreben einzudämmen, sollen erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile wie Boni und Aktienoptionen erst am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt werden. Zudem soll zwischen dem Wechsel vom Vorstand eines Unternehmens in den Aufsichtsrat eine zweijährige Wartezeit eingeführt werden.
Mehr Transparenz schaffen will die Große Koalition auch bei der Bezahlung von Managern von Bundesunternehmen. Es sollen die gleichen Regeln wie für börsennotierte Firmen gelten.