Kommt der Pflege-Tüv?

Pflegenotstand: Mit klaren Standards, unangemeldeten und häufigeren Kontrollen sollen die Missstände abgestellt werden.

<strong>Düsseldorf. Einheitliche Qualitätsstandards, mehr unangemeldete Kontrollen und mehr Kompetenzen für die Prüfer - damit reagiert die Bundesregierung jetzt auf den Prüfbericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, der sowohl der ambulanten als auch der stationären Pflege in Deutschland ein sehr schlechtes Zeugnis ausgestellt hatte. In einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums werden erste Details der geplanten Maßnahmen genannt: So soll künftig die Erfüllung der Qualitätsanforderungen in den Pflegeeinrichtungen "regelmäßig im Abstand von höchstens drei Jahren" überprüft werden. Zudem soll es vermehrt unangemeldete Stichprobenprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geben. Und: Dessen Prüfer, so schreibt es der Gesetzentwurf fest, erhalten weitreichende Zugangsrechte in den Heimen.

Wer legt die künftigen Qualitätsstandards fest?

Nach dem Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums sollen die Spitzenverbände der Kommunen und der Pflegekassen zusammen mit den Trägern von Pflegeeinrichtungen und der Sozialhilfe verbindliche Maßstäbe und Standards für Qualität und Qualitätssicherung - also die Kontrolle der festgelegten Mindestanforderungen - erarbeiten. Diese Standards sollen sowohl für die häusliche wie für die ambulante Pflege gelten. Diese Arbeit soll bis zum 31. März 2009 abgeschlossen sein.

Daneben plant die Koalition den Aufbau eines flächendeckenden Systems von "Pflegestützpunkten". Damit soll eine Versorgung der Pflegebedürftigen in der Nähe ihres Wohnortes ermöglicht werden. Angestrebt wird, für durchschnittlich 20 000 Einwohner einen solchen "Pflegestützpunkt" bereitzustellen. Geplante Anschubfinanzierung: 80 Millionen Euro.