NRW Ab Februar mehr Flexibilität im NRW-Ganztag

Schüler dürfen für Sport, Musikschule oder Familienfeiern den Ganztag verlassen — trotz eigentlich verbindlicher Anmeldung.

In Nordrhein-Westfalen haben Eltern ab dem 1. Februar 2018 die Gelegenheit, ihre Grundschul-Kinder zu besonderen Gelegenheiten aus dem Offenen Ganztag (OGS) zu nehmen. Symbolbild.

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Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen haben Eltern ab dem 1. Februar 2018 die Gelegenheit, ihre Grundschul-Kinder zu besonderen Gelegenheiten aus dem Offenen Ganztag (OGS) zu nehmen — trotz vorheriger Verpflichtung auf eine bestimmte Stundenzahl pro Woche. Für die Teilnahme der Schüler an außerschulischen Bildungsangeboten (etwa Sportvereine, Musikschule), ehrenamtliche Tätigkeiten (Kirchen, Vereine, Jugendgruppen), Therapien und gelegentlich stattfindende Familienfeiern sind Kinder von den Trägern dann also freizugeben. Zuletzt hatte es darum immer wieder Streit gegeben, in den Kommunen wurde die Praxis sehr unterschiedlich gehandhabt. „Dass Eltern angedroht wurde, ihr Kind fliege aus dem Offenen Ganztag, war eine unhaltbare Situation“, sagte Gebauer am Dienstag in Düsseldorf.

Für eine umfassende Neuregelung solle dann der Ganztagserlass „so schnell wie möglich“ geändert werden. Gebauer will die Interessen von Eltern und Trägern zusammenbringen: Vorstellbar sei, dass Eltern künftig zu Beginn des Schuljahres festlegen, an welchen Tagen ihre Kinder verbindlich in der OGS sind — und an welchen eben nicht. Daraus könnten die Träger ein Angebot erstellen, das mit einschließt, dass Offener Ganztag nicht nur „Betreuung und Erziehung, sondern auch Bildung umfasst“, wie Gebauer sagte. Nicht überall werde die OGS ihrem Anspruch als zusätzliches Bildungsangebot gerecht.

Bislang ist bei einer Teilnahme an der OGS die Anwesenheit der Schüler in der Regel an fünf Tagen in der Woche bis 16 Uhr Pflicht. Das führt oft zu Streit mit den Eltern, weil die Träger Planungssicherheit anstreben und fürchten, andernfalls zugewiesene Gelder zurückzahlen zu müssen.

Gebauer will zwar „große Flexibilität für Kinder und Eltern“, kündigte aber zugleich an, das nicht zu Lasten der Träger durchzuboxen. „Ein ständiges Kommen und Gehen in der OGS wird es mit uns nicht geben“, so die Ministerin.

Die Qualität der OGS sei auch abhängig von der Finanzkraft der jeweiligen Kommune. Die Fördersätze des Landes sollen zum 1. August statt um drei Prozent um sechs Prozent erhöht werden. Im Haushalt 2018 seien für die Offene Ganztagsschule 480,7 Millionen Euro vorgesehen, darin enthalten seien 2982 Lehrerstellen.

Bei der Bildungsgewerkschaft GEW NRW stießen die Reformpläne auf Skepsis. „Wir brauchen kein Platz-Sharing (Platz-Teilen) mit ständig wechselnden Gruppen“, sagte die Landesvorsitzende Dorothea Schäfer. Das sei eine „Zumutung für das Personal und kein verlässlicher Rhythmus für die Kinder“. Die OGS müsse ausreichend finanziert werden, brauche landeseinheitliche Standards sowie Verlässlichkeit beim Personal und bei pädagogischen Angeboten. Die SPD—Schulpolitikerin Eva-Maria Voigt-Küppers bezeichnete den Erlass als „vermeintliches Weihnachtsgeschenk“, das schwere Folgen haben könne. Das Ziel eines Bildungsauftrags dürfe nicht mit dem Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf konkurrieren.