Abitur nach neun Jahren nur für wenige Gymnasien
Düsseldorf. Das nordrhein-westfälische Schulministerium hat die Regeln festgelegt, unter denen Gymnasien zum Abitur nach neun Schuljahren zurückkehren können.
Geplant ist ein landesweiter Schulversuch, an dem sich maximal zehn Prozent der 630 Gymnasien in Nordrhein-Westfalen beteiligen dürfen.
Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichen Email des Ministeriums an die Gymnasien hervor.Eine Änderung des Schulgesetzes ist nicht vorgesehen. Dazu fehlt Rot-Grün die Mehrheit im Parlament. CDU und FDP warfen der Landesregierung vor, sie wolle wie bei der Einführung der Gemeinschaftsschule den Landtag umgehen. Kritik kam auch von Lehrergewerkschaften.
Die Gymnasien könnten zum Schuljahr 2010/2011 mit ihren neuen Schülern komplett zum neunjährigen Bildungsgang zurückkehren oder parallel das Abitur nach acht oder neun Jahren anbieten. Dazu müssen sie aber für die gesamte Dauer des Modellversuchs vier Parallelklassen anbieten können.
Für Schüler, die schon im achtjährigen Gymnasialsystem unterrichtet werden, plant Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) Entlastungen.Für eine Abkehr vom "Turbo-Abitur" müssten sich die Lehrer- und die Schulkonferenz aussprechen. Die Entscheidung, ob für das Gymnasium die Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren gestellt wird, soll der Schulträger treffen, in der Regel also die Kommunen.
Anträge müssen bis Mitte Dezember vorliegen.Der Schulversuch sei keine Rückkehr zum alten G-9-Gymnasium, heißt es in einer Mail des Schulministeriums an die Gymnasien. Für die Schüler der Sekundarstufe I bleibe es bei der erhöhten Stundenzahl des G-8-Abiturs.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisierte das Konzept der Schulministerin als "untauglichen Versuch, die Probleme des Turbo-Abiturs ernsthaft zu lösen". Das Ministerium setze die Schulen unnötig unter Zeitdruck.
Der Philologenverband warf Löhrmann vor, die Gymnasien in ein "heilloses Organisationschaos" zu treiben. Die Regierung treibe einen Keil in den gymnasialen Bildungsgang. Es werde künftig Gymnasien erster und zweiter Ordnung geben.