Afghanistan: Kriegs- oder Zivilrecht

Die Einschaltung der höchsten Ermittlungsbehörde im Fall Kundus zeigt dreierlei.

Erstens: Es ist nicht nur Semantik, ob von "Mission" oder "Krieg" gesprochen wird, sondern es geht für die Soldaten auch um Versorgungsansprüche und mögliche Konsequenzen nach dem Kriegs- oder Zivilrecht.

Zweitens: Verteidigungsminister Guttenberg argumentiert undeutlich, wenn er den Luftangriff "militärisch angemessen" nennt und zugleich von "Verfahrensfehlern und Ausbildungsmängeln" spricht. Immerhin starben bis zu 142 Menschen.

Drittens - und das ist positiv: Der Fall wird nicht als "Kollateralschaden" abgeheftet, sondern juristisch geklärt. Damit bekommen die Soldaten eine solide Basis, auf der sie sich in ihren Einsätzen bewegen können.