Investitionshilfen Arme Städte wehren sich gegen das Land NRW
Bergische Kämmerer fordern größeren Anteil bei Verteilung von 1,12 Milliarden Euro vom Bund.
Wuppertal. Die Kämmerer aus Wuppertal, Solingen und Remscheid fordern bei der Verteilung von Investitionshilfen des Bundes in Höhe von 1,125 Milliarden Euro ein größeres Stück des Kuchens. Die bergischen Städte werfen der Landesregierung vor, bei der Verteilung des Geldes das Gießkannenprinzip anzuwenden. Dass Städte wie Monheim oder Paderborn profitieren würden, obwohl sie die Finanzspritzen nicht benötigten, widerspreche der Intention des Bundes.
Die Landesregierung legt in einem Gesetzesentwurf den Maßstab der Schlüsselzuweisungen zugrunde, die im Gemeindefinanzierungsgesetz geregelt sind. Dies hätte für das Land den Vorteil, dass die Art der Verteilung rechtlich abgesichert ist und sehr viele Städte und Kreise am Geldsegen aus Berlin teilhaben werden.
Johannes Slawig (Wuppertal), Ralf Weeke (Solingen) und Sven Wiertz (Remscheid) halten dagegen, dass es letztlich dem Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ zu verdanken sei, dass die Bundespolitik das Thema Investitionshilfen überhaupt auf die Tagesordnung gesetzt habe. „Sollte das Geld nun anders verteilt werden als vom Bund gedacht, würde dies zu einem großen Vertrauensverlust zwischen Bund und Kommunen führen“, sagt Johannes Slawig.
Die Kämmerer haben dem Ausschuss für Kommunalpolitik, der am Freitag in Düsseldorf tagt, einen Alternativ-Vorschlag unterbreitet, der finanzschwache Kommunen im Stärkungspakt angemessen fördere und sich an der Praxis in Rheinland-Pfalz orientiere. Nach diesem Schlüssel würde Wuppertal 63 statt 37 Millionen Euro bekommen. Solingen 19 statt 9 Millionen und Remscheid 15,6 Millionen statt 6,7 Millionen Euro.
„Wir hoffen, dass möglichst viele Abgeordnete unsere Bedenken teilen“, sagt Remscheids Kämmerer Sven Wiertz. Problematisch sei, dass die Summen für einzelne Städte schon öffentlich gemacht wurden. Daher sei nun Überzeugungskraft gefordert, um einigen anderen Städten Teile des zugesagten Geldes wieder wegzunehmen.