Aufstand gegen das neue Kita-Gesetz

Kinderpolitik: Für rechtswidrig halten Wohlfahrtsverbände die Familienzentren.

Düsseldorf. Die Wohlfahrtsverbände in Nordrhein-Westfalen halten das neue Kinderbildungsgesetz (Kibiz) für grundlegend falsch und auch rechtswidrig. Für die Träger von rund 7500 Kindertagesstätten landesweit bedeute das neue Gesetz der schwarz-gelben Landesregierung ein immenses finanzielles Risiko. Die separate Förderung von Kitas als Familienzentren halten Diakonie, Caritas, Rotes Kreuz, Paritätische Wohlfahrtsverbände, Awo und Jüdische Kultusgemeinden gar für juristisch nicht haltbar.

"Die Landesregierung hat den Konsens, den wir schon gefunden hatten, verlassen. Das geplante Gesetz verstößt gegen die Verabredungen", sagte Uwe Becker, der Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Wohlfahrtsverbände in NRW ist. So sei entgegen der Absprache von Familienminister Armin Laschet (CDU) eine Finanzierung rein nach einer Kindpauschale vorgesehen. Verabredet sei aber eine Berechnung auch nach Größe der Gruppe. So bleibe der Träger auf den Kosten sitzen, wenn Mindestgrößen nicht erreicht würden.

Nach dem Laschet-Modell erhielte eine Einrichtung eine Gruppenpauschale von 100 000 Euro. Berechnungsgrundlage dafür sei aber eine Größe von 20 Kindern, rechnete Becker vor. Kämen aber nur 17 Kinder, schlage sich das gleich in einem Abschlag von 10 000 Euro nieder. Dieses Risiko sei für die Träger nicht kalkulierbar.

Einen Frontalangriff richten die Verbände gegen die von Laschet geplanten Familienzentren. Dazu will Laschet die Kitas ernennen, die Beratungsangebote wie etwas Erziehungshilfe zwar nicht anbieten, aber doch vermitteln. "Das hat schon deutliche Züge einer symbolischen Politik", sagte Becker.

Die Verbände stützen sich mit ihrer Meinung auf ein Rechtsgutachten der namhaften Bonner Kanzlei Redeker und Partner. Sie stoßen sich vor allem an der bevorzugten Behandlung der Familienzentren. Sie erhalten 10 000 Euro im Jahr vom Land. Das Programm ist aber gedeckelt auf maximal 3000 Einrichtungen landesweit. Da es aber landesweit 10 000 Kitas gebe, die in der überwiegenden Zahl genau das Gleiche leisteten, wie durchs Konzept eingefordert, sei dies rechtswidrig, so Becker. Eine Klage behielt er sich vor.