Flüchtlinge Bädergesellschaft kritisiert Bornheimer Badeverbot für Flüchtlinge
Essen (dpa) - Das Sperren von Schwimmbädern für Flüchtlinge wie in Bornheim lässt sich nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen juristisch kaum halten und in der Praxis nicht durchsetzen.
Ein Zutrittsverbot wie es die Stadt bei Bonn jetzt praktiziert, lehne der Verband ab, sagte dessen Sprecher Joachim Heuser, am Freitag auf Anfrage. Möglichen Problemen mit männlichen Flüchtlingen, die in Bornheim zu dem ungewöhnlichen Schritt geführt hatten, will die Gesellschaft durch klare Verhaltenshinweise vorbeugen.
Die bereits bestehenden und in den Bädern aushängenden Sicherheitstipps würden ergänzt, kündigte der Sprecher der Gesellschaft an. In vielen Sprachen solle darauf hingewiesen werden, dass auch im Schwimmbad die Würde und die Persönlichkeitsrechte von Frauen und Männern geachtet werden müssen und vor allem körperliche Berührungen oder mündliche Anspielungen untersagt sind.
Bornheim hatte männlichen Flüchtlingen den Zugang verboten, weil sich immer mehr Besucherinnen und Angestellte über sexuelle Belästigungen durch Männer aus einer nahen Asylbewerberunterkunft beschwert haben sollen. In der Gesellschaft für Badewesen haben sich unter anderem kommunale und private Bäderbetreiber zusammengetan.