Behinderte: Weg frei für gemeinsamen Unterricht in NRW

Breite Mehrheit für das neue Gesetz. Das Land setzt damit eine UN-Konvention um und gewährt auch einen Rechtsanspruch.

Düsseldorf. Der Weg ist frei gemacht: Künftig wird es in Nordrhein-Westfalen in allen Schulformen gemeinsamen Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder geben. Dafür machte am Mittwoch der Landtag den Weg frei, lediglich die FDP enthielt sich der Stimme.

Inklusion heißt das große Prinzip, bei dem es nach den Worten des CDU-Bildungsexperten Michael Solf um einen grundsätzlichen Wandel im gesellschaftlichen Umgang mit Behinderten geht: "Es geht nicht mehr nur um Mitgefühl, es geht um Teilhabe."

Der Landtag setzt mit diesem Gesetz um, was längst überfällig ist: Deutschland hat eine Konvention der Vereinten Nationen unterzeichnet, die zur Inklusion verpflichtet. Und hängt aber bei der Umsetzung weit hinterher.

Dabei nimmt Nordrhein-Westfalen einen wenig rühmlichen Platz auf den hinteren Rängen ein. Weniger als zehn Prozent aller behinderten Kinder nehmen an einem gemeinsamen Unterricht teil, die UN-Konvention verlangt aber eine Quote von mindestens 80 Prozent. Aus einer gerade veröffentlichten Studie der Bertelsmann-Stiftung geht hervor, dass es nur in den Kindergärten einigermaßen funktioniert. Dort liegt die Quote bei 68 Prozent und ist damit auch höher als der Bundesdurchschnitt von 60 Prozent.

Aber schon in der Grundschule werden diese Zahlen deutlich kleiner und liegen bei nur noch 26 Prozent - der große Teil der Behinderten wird dann schon auf Förderschulen geschickt. Insgesamt gab es im vergangenen Jahr landesweit 116.000 Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf, was sechs Prozent aller Schüler entsprach.

"Gemeinsamer Unterricht ist ein Gewinn für alle - also auch für die nichtbehinderten Kinder", sagte die SPD-Landtagsabgeordnete Marlies Stotz. Doch der Ausbau des gemeinsamen Unterrichts kostet Geld.

Die genauen Summen sind noch nicht bekannt. Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) sagte aber zu, dass sofort 188 Lehrer zusätzlich eingestellt werden. Benötigt werden aber deutlich mehr. Sie müssen zudem über eine sonderpädagogische Ausbildung verfügen.

Auf den gemeinsamen Unterricht soll es künftig einen Rechtsanspruch der Eltern geben. Diesen Schritt wollte die FDP nicht mitgehen und enthielt sich deswegen der Stimme.