NRW Besserstellung von Frauen bei Beförderung — schon 85 Verfahren

FDP geißelt Bevorzugung von Frauen beim Karrieresprung in Behörden: „Leistungsrabatt ist nicht zu rechtfertigen.“

Immer mehr Beamte gehen in NRW gegen Beförderungsentscheidungen zugunsten von Frauen vor. Die FDP unterstützt sie.

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Düsseldorf. Die Zahl der Fälle, in denen sich Beamte in NRW gegen Beförderungsentscheidungen wehren, steigt weiter — und damit auch die auf Eis liegenden Beförderungsverfahren. Nach einer noch unveröffentlichten Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP sind seit Jahresmitte 2016 bereits 85 Verfahren anhängig. Betroffen sind das Innenressort mit 70, das Finanzressort mit 13 und das Justizressort mit 2 Fällen.

Am 1. Juli 2016 war die Vorschrift im Landesbeamtengesetz in Kraft getreten, wonach Frauen bei „im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ bevorzugt zu befördern sind. Folge: Frauen können auch dann vorgezogen werden, wenn sie über schlechtere Leistungen als ihre männlichen Konkurrenten verfügen. Vor ein paar Tagen hatte ein Rechtsgutachten des Münsteraner Juraprofessors Janbernd Oebbecke ergeben, dass das Land für eine solche Regelung gar nicht zuständig sei.

Die FDP weist darauf hin, dass die Verfassungswidrigkeit der rot-grünen Neuregelung bislang von allen damit befassten Gerichten in NRW bestätigt worden sei. Das Land wolle weitere Gerichtsniederlagen vermeiden, sagt Ralf Witzel. Der FDP-Abgeordnete gegenüber unserer Zeitung: „Die Zahl der Klagen wäre deutlich höher, wenn Landesbeamte nicht unter Androhung dienstlicher Nachteile eingeschüchtert würden, ihre aussichtsreichen Chancen wahrzunehmen.“

Die leistungsfeindliche Frauenquote an sich widerspreche einem rechtsstaatlichen Vorgehen ebenso wie der „katastrophale Umgang mit den Betroffenen“. Ein Leistungsrabatt für leistungsschwächere Frauen sei nicht zu rechtfertigen. Witzel: „Das fatale Ergebnis des Frauenvorrangs ist, dass nun immer weniger Frauen und Männer befördert werden. SPD und Grüne gießen aber immer mehr Öl ins Feuer.“ Statt die Beamten durch eine Gesetzesänderung zu beruhigen, habe man die Frauenquote ab Jahresbeginn noch auf Tarifangestellte und kommunale Unternehmen wie etwa Sparkassen ausgedehnt, die sich nun ebenfalls vor einer Klagewelle sähen.

Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) weist in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP darauf hin, dass die Rechtsauffassung der Landesregierung zu der neuen Beförderungsregelung auf einem Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Professor Hans-Jürgen Papier, beruhe. Dieses Gutachten über die Zulässigkeit von Zielquoten für Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst lasse keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes. Im Übrigen sei die Landesregierung verpflichtet, die in einem geordneten parlamentarischen Verfahren entstandene Norm anzuwenden.