Bürgermeister kämpft ums Zubrot
Prozess: Der Neusser Herbert Napp (CDU) will seine RWE-Gremiengelder behalten und streitet sich mit seiner Stadt vor Gericht.
Neuss. Muss ein hauptamtlicher Bürgermeister, der im RWE-Regionalbeirat sitzt, die daraus resultierenden Nebeneinkünfte an seine Stadt abführen? Nein, meint der Neusser Stadtchef Herbert Napp (CDU), sei er dort doch nicht als Bürgermeister, sondern als Privatmann mit Fachverstand tätig. Doch, so die Rechtsmeinung des Landes, dies sei eine Nebentätigkeit im Öffentlichen Dienst. Ausdrücklich wird in einem Runderlass des Innenministeriums aus dem Jahr 2005 die Abführung aus der Tätigkeit in RWE-Beiräten gefordert. Nun wird in zweiter Instanz das Oberverwaltungsgericht des Landes in Münster die komplizierte Angelegenheit untersuchen.
Die mit absoluter CDU-Mehrheit regierte Stadt hatte mit Verzögerung und nur auf Druck des Landes die Nebeneinkünfte - es geht um 13000Euro aus zwei Jahren - von Napp eingefordert. Der zahlte nur unter Vorbehalt und verklagte die Stadt Neuss. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab ihm vor einem Jahr recht. Allerdings ging es in der Begründung nicht um Inhaltliches. Ungeklärt blieb auch, ob der Stadtchef denn nun als Bürgermeister dienstlich oder als Privatmann agierte. Entscheidend für das Gericht war eine von den Richtern ausgemachte Gesetzeslücke. Es gebe, so formulierte es der Vorsitzende Richter Norbert Chumal, schlicht keine gültige Rechtsgrundlage für eine Abführung. Denn die sehr konkrete Rechtsverordnung werde nicht durch den entsprechenden "allzu vage formulierten" Paragraphen des Landesbeamtengesetzes gedeckt.
Der Stadtrat beschloss kurz darauf auf Initiative der SPD, die Zulassung der Berufung zu beantragen. Um "vom Bürgermeister jeden Verdacht fernzuhalten", stimmte auch die CDU zu. Nun hat das Oberverwaltungsgericht die Berufung zugelassen. Die Frage zu der Abführung sei weder höchst- noch obergerichtlich entschieden, so das Gericht in der Begründung: Diese Frage beantworte sich auch nicht ohne weiteres aus dem Gesetz. Der Ausgang des Verfahrens, darauf weist das Gericht eigens hin, sei offen, die Rechtssache selbst habe "erkennbar grundsätzliche Bedeutung."
Das kann der streitbare Bürgermeister nur bekräftigen. Zahlreiche Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte, die ebenfalls in RWE-Beiräten sitzen, hätten sich bei ihm nach dem Stand des Verfahrens erkundigt.