Nach Terroranschlag in Berlin De Maizière widerspricht NRW-Regierung im Fall Amri
Berlin (dpa) - Im Streit über die politische Verantwortung im Fall des Terroristen Anis Amri hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière den nordrhein-westfälischen Behörden Nachlässigkeit vorgeworfen.
Aus seiner Sicht wäre es keineswegs unmöglich gewesen, Amri in Abschiebehaft zu nehmen.
„Im Oktober 2016 hat Tunesien einem Verbindungsbeamten des BKA mitgeteilt, dass Amri ihr Staatsbürger ist“, sagte der CDU-Politiker dem „Spiegel“. „Spätestens da hätte auf Basis des geltenden Rechts ein Antrag auf Abschiebehaft gute Erfolgsaussichten gehabt.“ Dies wäre Aufgabe des „für den Vollzug des Ausländerrechts zuständigen Lands“ gewesen - in diesem Fall also Nordrhein-Westfalen.
NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte mehrfach betont, die rechtlichen Möglichkeiten hätten nicht ausgereicht, um den ausreisepflichtigen Tunesier aus dem Verkehr zu ziehen. Man sei bei Amri bis an die Grenzen des Rechtsstaates gegangen. Die rechtlichen Hürden seien aber zu hoch gewesen, um ihn in Abschiebehaft zu nehmen.
Amri war am 19. Dezember mit einem Lastwagen in einen Berliner Weihnachtsmarkt gerast. Zwölf Menschen wurden getötet, etwa 50 teils schwer verletzt.
Als Konsequenz aus dem Anschlag plädierte de Maizière für verbindliche Regeln, wie intensiv Gefährder zu überwachen sind. „Es kann nicht sein, dass das eine Bundesland einen bestimmten Gefährder rund um die Uhr observiert und ein anderes bei derselben oder einer vergleichbar gefährlichen Person nur das Telefon überwacht“, sagte der Minister. „Es darf hier keine Zonen unterschiedlicher Sicherheit geben.“