Die „Zahlväter“ müssen im nächsten Jahr nichts drauflegen
Werte der Düsseldorfer Tabelle bleiben unverändert.
Düsseldorf. Beim Unterhalt für Trennungskinder gibt es im nächsten Jahr keine Änderungen. Nach einer Mitteilung des für die „Düsseldorfer Tabelle“ zuständigen Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf verbleibt es bei den schon für 2011 geltenden Werten. „Weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen erfordern eine Anpassung“, erklärte das OLG.
Das OLG regelt in der „Düsseldorfer Tabelle“ bundesweit Unterhaltsansprüche für die Millionen Trennungskinder, für Ex-Partner und in finanzielle Nöte geratene Eltern. Die Tabelle ist zwar kein Gesetz, wirkt aber in der Praxis so ähnlich. Denn die Familiengerichte orientieren sich bei der Festlegung der Unterhaltshöhe an den immer wieder aktualisierten Werten, die das OLG errechnet.
In den vergangenen Jahren wurden die Werte im Jahresrhythmus neu festgelegt. Nun bleibt aber erst einmal alles beim alten — für Unterhaltsberechtigte und -verpflichtete. Wer die aktuell geltenden Werte einsehen möchte, kann dies auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorfs — dort unter dem Stichwort Düsseldorfer Tabelle. PK