Das OLG wies jetzt nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft das Gericht an, die Entlassung zu überprüfen.
Der wegen Totschlags vorbestrafte Neonazi muss sich derzeit mit zwei weiteren Skins wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Das Trio soll zwei türkischstämmige Jugendliche im vergangenen Winter auf dem Weihnachtsmarkt beschimpft und zusammengeschlagen haben.
(Az.: III-1 Ws 604/12)