In der Tat hat der Minister mit der Amtsenthebung öffentlichkeitswirksam Handlungsfähigkeit und Durchsetzungskraft demonstriert — und den auf ihm lastenden Druck abgeschwächt. Doch angesichts der großzügigen Bedingungen, die man dem 64-jährigen Ex-JVA-Leiter für den Rest seiner Beamtenlaufbahn einräumt, kann der Verdacht aufkommen, dass es sich bei dem Vorgang um ein Bauernopfer handelt: Musste von Meißner gehen, um dem Minister Luft zu verschaffen? Und soll von Meißner für die dadurch erlittene Schmach mit einem Vertrag entschädigt werden, der ihm praktisch das bezahlte Spazierengehen bis zur Pensionierung ermöglicht?
Die Notwendigkeit einer „wissenschaftlichen Evaluierung zum Einweisungsverfahren“ war jedenfalls dem Leiter des Kriminologischen Dienstes am Mittwoch noch nicht bekannt. Dazu liege kein Auftrag vor, erklärte er unserer Zeitung auf die Anfrage, mit welchen Studien und Untersuchungen sich sein Institut derzeit beschäftige.