Fall Gäfgen: Nüchternheit

Magnus Gäfgen versucht, sich aus den Verfehlungen der Ermittler einen Notausgang aus der Strafe für sein Verbrechen zu basteln. Der Straßburger Spruch wahrt die rechte Proportion zwischen beidem: Er bagatellisiert nicht die Verstöße des Polizeichefs Daschner und seiner Untergebenen gegen das Folterverbot.

Er tadelt die unsaubere und laxe Behandlung dieser Verstöße durch die deutsche Justiz. Aber er trennt das zu Recht von der Frage der Schuld Gäfgens. So hat das Gericht zugleich einen ermordeten Jungen gegen eine weitere posthume Schändung in Schutz genommen und das Folterverbot vor Relativierung bewahrt. Mehr war nicht zu leisten.