NRW-Minister unter Beschuss Fall Wendt: Jäger kündigt dienstrechtliche Ermittlungen an

Düsseldorf (dpa) - Die staatliche Mitfinanzierung des Polizeigewerkschafters Rainer Wendt bringt NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) erneut in Erklärungsnot. Nach einer Anzeige aus Reihen der Linkspartei prüft die Staatsanwaltschaft, ob sie gegen Jäger Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue aufnimmt.

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Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt war jahrelang sowohl vom Land NRW als auch von seiner Gewerkschaft bezahlt worden, arbeitete aber längst nicht mehr als Polizist.

Jäger kündigte an, selbst dienstrechtliche Ermittlungen einzuleiten. „Die Details der Absprachen mit Wendt waren mir nicht bekannt“, sagte der 55-Jährige in Düsseldorf. „So etwas wird einem Minister bei 45 000 Beschäftigten in der Regel auch nicht vorgelegt.“ Wie eine dpa-Umfrage ergab, sind ähnliche Fälle staatlich bezahlter Gewerkschafter aus anderen Bundesländern nicht bekannt.

Die CDU-Opposition forderte Jäger auf, unverzüglich den Verdacht auszuräumen, er habe „durch Sonderkonstruktionen bei der Besoldung Gewerkschaftsvertreter für sich und seine Politik gewinnen wollen“. Jäger war in den vergangenen Monaten unter Dauerfeuer der Opposition - vor allem wegen Polizeiversagens in der Silvesternacht 2015/16 und Pannen der Sicherheitsbehörden im Fall des in NRW gemeldeten Terroristen Anis Amri.

Im Fall Wendt sei die vom innenpolitischen Sprecher der Linken NRW, Jasper Prigge, angekündigte Strafanzeige eingegangen, bestätigte ein Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft der dpa in Düsseldorf. Die Linke sieht den Vorgang als „skandalösen Eingriff in die Tarifautonomie“.

Auch Gewerkschafter äußerten ihr Befremden über die nordrhein-westfälische Regelung. Der Beamtenbund lehnt eine öffentliche Finanzierung von Gewerkschaftsfunktionären ab. Der Landesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds NRW, Andreas Meyer-Lauber, versicherte in einer Mitteilung: „In den Reihen der DGB-Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen gibt es keine hauptamtlich Beschäftigten, die Geld vom Staat beziehen. Sie werden vom Arbeitgeber beurlaubt und allein von ihrer Gewerkschaft finanziert.“

Der Bielefelder Verwaltungsrechtsexperte Prof. Christoph Gusy hält die Freistellung von Gewerkschaftern bei weiterlaufenden Staatsbezügen für einen klaren Rechtsverstoß. Beamte könnten zwar als Mitglieder des Personalrats freigestellt und weiterbezahlt werden, sagte er der dpa. „Das gilt aber nicht für die Gewerkschaftsarbeit.“ Abgezeichnet würden Freistellungen allerdings vom Polizeipräsidenten, nicht vom Innenminister.

Der Bund der Steuerzahler äußerte sich entsetzt über den Fall Wendt und forderte, diese Praxis umgehend zu beenden. Wendt hatte der dpa am Wochenende berichtet, seine Freistellung sei von seinem Dienstherrn offiziell im Dezember 2000 abgesegnet worden. Damals war Fritz Behrens (SPD) Innenminister in NRW. Wendt habe von der Deutschen Polizeigewerkschaft aber kein sechsstelliges Jahresgehalt bezogen, versicherte eine Sprecherin der dpa.

Jäger kündigte an, eine Freistellung wie im Fall Wendt werde es nicht mehr geben. „Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Der Hintergrund muss jetzt ermittelt werden.“ Möglicherweise habe es schon Mitte der 1990er Jahre ähnliche Regelungen gegeben.