Foltermord: Vorwürfe und Tatsachen
Die Vorwürfe sind in der Tat schlagzeilen-trächtig: Ein jugendlicher Untersuchungshäftling wird von Mitgefangenen misshandelt, sexuell missbraucht und zum Selbstmord aufgefordert - unmittelbar vor den Augen der Justiz.
Drei Jahre nach dem qualvollen Foltermord in der JVA Siegburg wäre dies ein unerträglicher Skandal - wenn diese Vorwürfe denn tatsächlich so zutreffen. Genau das müssen Polizei und Staatsanwaltschaft jetzt ermitteln. Und gegebenenfalls muss dann ein unabhängiges Gericht den Sachverhalt per Strafurteil ahnden.
Doch erst mit einer solchen Entscheidung eines unabhängigen Gerichts sind aus den Vorwürfen Tatsachen geworden, die als Grundlage für Konsequenzen dienen können. Wer jetzt schon - nur aufgrund von unbewiesenen Vorwürfen - lautstark nach politischen Konsequenzen ruft, handelt nicht nach unseren rechtsstaatlichen Prinzipien, sondern schlicht unseriös.