Frauenförderung in öffentlichen Top-Positionen läuft ins Leere
Düsseldorf (dpa). Die gezielte Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst wird laut einem Expertengutachten bei Führungspositionen häufig unterlaufen. Die Regelung, dass eine Frau als Bewerberin einem Mann bei gleicher Qualifikation vorzuziehen sei, gehe ins Leere, analysiert der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in einem Gutachten für die nordrhein-westfälische Landesregierung.
Denn die Voraussetzungen für eine Stelle würden so genau ausgestaltet, dass es gleiche Qualifikation praktisch nicht mehr gebe. Vielmehr werde „im Ergebnis praktisch immer eine Reihung der Kandidaten durchgeführt“.
Der Verfassungsrechtler empfiehlt in dem am Dienstag veröffentlichten Gutachten, eine solche „bis ins Detail gehende Ausschärfung der Leistungsmerkmale“ für einen Top-Job im öffentlichen Dienst zu verhindern. Papier schlägt eine gesetzliche Regelung vor, nach der Frauen den Zuschlag erhalten, wenn nicht ein anderer Bewerber „eine offensichtlich bessere Eignung, Befähigung oder fachliche Leistung vorzuweisen hat“. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) und Frauenministerin Barbara Steffens (Grüne) kündigten eine entsprechende Modernisierung des Dienstrechts an.
Die Feststellungen des Gutachters werden durch die Zahlen untermauert: Über die Hälfte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen sind weiblich (58,7 Prozent). In der unteren Stufe des höheren Dienstes (Besoldungsgruppe A) gibt es sogar 64,6 Prozent, in der obersten aber nur noch 27,4 Prozent Frauen. Und in der Spitzengruppe (Besoldungsgruppe B) sind es sogar nur 24,6 Prozent.