Ein Anwalt aus Aachen hatte vom Verwaltungsgericht in seiner Stadt verlangt, ihm die gesamte Telefonliste der Mitarbeiter auszuhändigen, wie dies bis vor einigen Jahren Praxis gewesen sei. In seiner Klage berief er sich dabei auf Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgern Zugang zu amtlichen Dokumenten gewähren soll.
Die Münsteraner Richter vertraten jedoch in dem Berufungsurteil die Auffassung, dass durch unangemeldete Anrufe die Arbeit der Richter gestört werden könne. Sie sehen dadurch die Funktionsfähigkeit des Gerichts gefährdet, was dem Informationsrecht entgegenstehe.
Es sei ausreichend, wenn Anwälte oder Bürger in den vorgeschalteten Sekretariaten ihr Anliegen vorbringen und um Rückruf bitten könnten.