Hambacher Forst Grüne: NRW-Landesregierung wollte RWE Weg zur Rodung freimachen
Düsseldorf · RWE wollte im Hambacher Forst roden und beantragte die Räumung. Zuständige Kommunen und Polizei lehnten ab. Suchte die Landesregierung nach einem Weg für die Räumung? Innenminister Reul widerspricht.
Die Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag wollen klären, ob die Landesregierung dem Energiekonzern RWE die Räumung des Hambacher Forsts im vergangenen Herbst womöglich zugesagt hat. Ihre bisherige Vermutung, dass die Landesregierung einen Rechtsgrund zur Räumung des Waldes gesucht hat, um RWE die Rodung zu ermöglichen, sehen die Grünen durch zwei zuletzt veröffentlichte Rechtsgutachten der Landesregierung untermauert.
„Aus Sicht des Rechtsstaats ist es ungeheuerlich, wie die Landesregierung eine Lösung gesucht hat, um einem großen Unternehmen den Weg freizumachen“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Verena Schäffer, am Freitag. Die Grünen wollen den Vorgang rund um einen der größten Polizeieinsätze in der Landesgeschichte in einer Großen Anfrage aufarbeiten. Der WDR hatte zuvor berichtet.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) stellte dagegen fest, man müsse sich an alle Gesetze halten - auch an das Baugesetz. „Ich finde, wir dürfen in Nordrhein-Westfalen keine rechtsfreien Räume mehr zulassen, auch nicht im Hambacher Forst. Um dieses Ziel zu erreichen, muss man die Wege gehen, die rechtlich möglich sind.“ Der Weg über das Baurecht sei möglich gewesen. Das hätten die Gerichte in zwei Instanzen bestätigt.
Die Landesregierung hatte die umstrittene Räumung mit Brandschutzmängeln und Gefahr für Leib und Leben der Waldbesetzer in den Baumhäusern begründet. Nach der Räumung und während der laufenden Rodungsvorbereitungen von RWE hatte das OVG Münster im vergangenen Herbst einen vorläufigen Rodungsstopp verhängt, der weiterhin gilt. Seitdem sind neue Baumhäuser entstanden.
„Die lange geheim gehaltenen Gutachten belegen schwarz auf weiß, dass die Landesregierung bei der Begründung der Hambi-Räumung lügt. Der Brandschutz war herbei konstruiert und vorgeschoben“, sagte Daniel Hofinger vom Aktionsbündnis „Ende Gelände“. Hofinger hatte auf Einsicht in die Gutachten geklagt. Noch vor einer Gerichtsentscheidung hatte die Landesregierung die Gutachten kürzlich online gestellt.
Nachdem Polizei und zuständige Kommunen im Sommer vergangenen Jahres eine Räumung des besetzten Waldes auf Antrag des Energiekonzerns RWE abgelehnt hatten, hatte die Landesregierung die rechtlichen Möglichkeiten für ein Einschreiten prüfen lassen. Die beauftragte Rechtskanzlei sah den Angaben nach im Baurecht eine Ermächtigungsgrundlage für die Räumung. Auf dieser Grundlage kam es dann zu der wochenlangen Räumung mit einem massiven Polizeiaufgebot.