Hinz legt Parteiämter nieder - noch kein Mandatsverzicht

Essen (dpa) - Die wegen ihres gefälschten Lebenslaufs in die Kritik geratene Abgeordnete Petra Hinz hat alle SPD-Parteiämter niedergelegt, aber bislang nicht auf ihr Bundestagsmandat verzichtet.

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Die Bundestagsfraktion wolle den „Fall Hinz“ nach der Sommerpause in ihrer ersten Sitzung beraten, teilte der Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Essen, NRW-Justizminister Thomas Kutschaty, in Essen mit. In E-Mails an die Partei und ihren Ortsverein im Stadtteil Frohnhausen, deren Vorsitzende sie bislang war, habe die 54-Jährige ihren Rückzug erklärt. Auch im Bundestag sei bis zum Nachmittag kein Mandatsverzicht der SPD-Politikerin eingegangen, sagte ein Sprecher in Berlin.

Vor zwei Wochen war bekannt geworden, dass Hinz entgegen bisheriger Angaben kein Abitur gemacht und kein Jurastudium abgeschlossen hat. Daraufhin hatte sie angekündigt, auf ihr Mandat zu verzichten - passiert ist bislang aber nichts. In der vergangenen Woche meldete sich Hinz beim Bundestag krank. Derzeit fehlt von ihr jede Spur.

Ein Dreivierteljahr vor den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen sorgt der Fall an der Parteibasis für Unruhe. Mehrere Parteimitglieder haben den Austritt aus der SPD erklärt und dies mit dem Fall Hinz begründet. „Wir bekommen im Augenblick eine ganze Menge Anrufe und Schreiben von zurecht erzürnten Bürgern“, sagte Kutschaty.

Hinz habe in ihren Mails an die Partei angekündigt, sich „zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich zu äußern“. Kutschaty bat trotz des Drucks und der Kritik auch um Nachsicht für die Parteifreundin: „Wir können nur annähernd nachvollziehen, in was für einer Situation sie sich gerade befindet.“

Die SPD Essen hatte Hinz eine 48-Stunden-Frist gesetzt. Bis Mittwochabend sollte sie als Konsequenz aus dem Skandal um ihren gefälschten Lebenslauf ihr Bundestagsmandat niederlegen. Gleiches gelte für sämtliche weitere Parteifunktionen. Diese Frist war verstrichen, ohne dass sich Hinz geäußert hatte.

Hinz hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) um ein Gespräch zu ihrer Mandatsniederlegung gebeten, doch erforderlich ist dies nicht. Ein Abgeordneter kann jederzeit aus freiem Willen aus dem Parlament ausscheiden. Solange er Mitglied ist, hat er Anspruch auf die Diäten und eine Kostenpauschale. Zum Verzicht kann Hinz nicht gezwungen werden.