Inklusion in NRW: Städte verhindern eine Einigung
Der Streit um die Kosten für den gemeinsamen Unterricht spaltet das Land. Zwei kommunale Verbände wollen klagen.
Düsseldorf. Eine Einigung über die Kosten der Inklusion in Nordrhein-Westfalen ist vorerst gescheitert. Der Städte- und Gemeindebund NRW sowie der Landkreistag NRW kündigten am Donnerstag an, klagen zu wollen. Das Landesverfassungsgericht Münster müsste die Finanzierung des gemeinsamen Unterrichts behinderter und nicht behinderter Kinder klären. Der Städtetag ringt nach einem „positiven“ Gespräch am Donnerstag weiterhin um einen Kompromiss. Die Vertreter der Großstädte wollen sich erneut mit den beiden anderen Verbänden austauschen.
Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) äußerte am Donnerstag im Düsseldorfer Landtag Verständnis für die Situation der kommunalen Haushalte. Trotzdem: „Einen Blankoscheck können wir nicht ausstellen. Das wäre aus Sicht der Landesregierung unverantwortlich.“ CDU-Chef Armin Laschet mahnte, dass die Inklusion dauerhaft hohe Kosten für die Kommunen bedeute.
Das Land bietet ihnen an, sich in den kommenden fünf Jahren mit 175 Millionen Euro an den Inklusionskosten zu beteiligen. Das wären 35 Millionen Euro pro Jahr. „Dieses Angebot ist mehr als ein Signal“, betonte Löhrmann. Man übernehme erhebliche Kosten, auch über den eigenen Zuständigkeitsbereich hinaus.
Die Zuständigkeit ist ein Streitpunkt zwischen Land und Kommunen. Sie fordern, dass NRW für Folgekosten des Schulrechtsänderungsgesetzes aufkommt. Man erwarte etwa einen höheren Bedarf an Integrationshelfern, die Schüler mit Förderbedarf während des Unterrichts begleiten. Die Kosten müsse das Land tragen. Der Anspruch auf einen Schulbegleiter erwachse aus dem Sozialgesetzbuch des Bundes, entgegnete Löhrmann.
Sozial- und Elternverbände äußerten sich jüngst enttäuscht über die verfahrene Situation. Der Elternverband behinderter Kinder „Mittendrin“ warf den Spitzenverbänden vor, eine Einigung zu blockieren.