Dies ist bei den Vorwürfen gegen Margrit Lichtinghagen zu bedenken.
In den Augen der Justiz darf ein Korruptionsermittler noch nicht einmal in den Anschein geraten, dass ein Anschein entstehen könnte, er könnte selbst korrumpierbar sein. Margrit Lichtinghagen hat sich diesem Anschein wohl ausgesetzt. Das ist strafrechtlich nicht relevant, macht sie aber in den Augen der Justiz als Korruptionsermittlerin untragbar. Für Nicht-Juristen ist das nur schwer verständlich. Aber in der Konsequenz ist es absolut richtig.
horst.kuhnes@wz-plus.de