„So etwas macht man nicht“
Staatsanwältin Lichtinghagen soll die Privat-Uni in Witten gefördert haben, wo ihre Tochter studiert.
Düsseldorf. In den Vorwürfen von Bochumer Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Hamm gegen Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen nimmt der Komplex Privat-Universität Witten einen großen Raum ein. Die seit ihrer Gründung in ständigen Finanz-Nöten steckende Einrichtung war von der Staatsanwaltschaft Bochum mit mehreren Millionen Euro gefördert worden.
Die Unterstützung auch einer privaten Universität mit Mitteln aus Geldauflagen ist an sich korekt und legal. Bedenklich wird die Sache allerdings, wenn diese Förderung durch jemanden veranlasst wird, dessen Kind dort studiert. "Das mag nicht gegen geltendes Recht verstoßen, aber so etwas macht man nicht", hieß es gestern in Justizkreisen.
"Es darf einfach nicht der kleinste Anschein entstehen, dass es da irgendwelche Zusammenhänge geben könnte und die Unabhängigkeit der Justiz nicht mehr gegeben ist." Ein Sprecher der Universität sagte allerdings der "Süddeutschen Zeitung", dass bereits Bochumer Justizgelder an die Uni geflossen seien, als die Tochter Lichtinghagens noch in die neunte Klasse ging: "Hätten die Zuwendungen aufhören sollen, nur weil neuerdings die Tochter dort studiert?"
Problematisch wird der Fall allerdings, weil die Uni ihre Studenten nicht nach dem numerus clausus aussucht, sondern durch eine Bewertungskommission. Zwar fallen dort Kinder von Prominenten zumeist im ersten Auswahlverfahren durch, doch nicht wenige werden dann in einem zweiten Durchgang trotzdem angenommen - wie Lichtinghagens Tochter. Kommentar aus Justizkreisen: "Da bleibt schon ein schaler Geschmack zurück. Zumal, wenn die Dame dort regelmäßig wie eine Königin über den Campus schritt und sich ob ihrer Spenden hofieren ließ."