Gericht kippt Sperrklausel bei Rats-Wahl
NRW muss das Gesetz nun nachbessern.
Münster/Düsseldorf. Das NRW-Verfassungsgericht in Münster hat die bisherige Sperrklausel im Kommunalwahlrecht gekippt. Die bisherige Regelung, bei der kleine Parteien nach Auszählung der Stimmen dann ein Mandat erhalten, wenn sie bei 1,0 Sitzen landen, bei 0,99 Sitzen aber nicht mehr, sei verfassungswidrig. Damit seit auch das Prinzip der Wahlgleichheit verletzt, sagte Gerichtspräsident Michael Bertrams. Das Gericht gab damit einer Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei statt.
Ein halbes Jahr vor der Kommunalwahl in NRW muss nun das Gesetz noch einmal überarbeitet werden. "Wir müssen nachjustieren", sagte FDP-Chef Gerhard Papke. Die SPD forderte die Einführung einer Sperrklausel von 2,5 Prozent, um eine Zersplitterung der kommunalen Parlamente zu vermeiden. fu