NRW Justizminister will Asyl-Gerichtsverfahren beschleunigen

Rund 7000 abgelehnte Asylbewerber haben bis Ende September die Gerichte in NRW angerufen, weil sie ihre Abschiebung befürchten. Der Justizminister will schnellere Entscheidungen möglich machen.

Will zusätzliche Richterstellen haben, um den zu erwartenden Asylverfahren gewachsen zu sein: NRW-Justizminister Kutschaty (SPD).

Foto: dpa

Düsseldorf (dpa). Die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen sollen angesichts vieler zu erwartender Asylverfahren personell verstärkt werden. Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) will mit dem vierten Nachtragshaushalt die Zahl der zusätzlichen Richterstellen auf 59 erhöhen, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Die Verwaltungsgerichte sind für die Eilanträge auf einstweilige Verfügungen zuständig, mit denen abgelehnte Asylbewerber ihre drohende Abschiebung verhindern wollen. Sie bearbeiten aber auch die Hauptsacheverfahren zu den Asylverfahren.

Die Gerichtsverfahren könnten nach Ansicht von Kutschaty insgesamt deutlich beschleunigt werden, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die erforderlichen Akten künftig elektronisch statt auf dem Postweg an die Verwaltungsgrichte übermitteln würde. „Obwohl alle Dokumente elektronisch verfügbar sind und per Knopfdruck zu versenden wären, wird ausgedruckt und eingetütet“, sagte der Minister der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ („WAZ“, Freitag).

In den ersten neun Monaten 2015 ist es nach Informationen der „WAZ“ in NRW zu rund 7000 Eilverfahren gekommen, in denen sich Asylbewerber gegen ihre Abschiebung wehrten. Bei der Justizministerkonferenz in der kommenden Woche in Berlin wolle Kutschaty deutlich machen, „dass wir vom Bund umgehend eine elektronische Übermittlung der Akten erwarten“.

Nach Schilderung des Ministeriums verschickt die für NRW zuständige Außenstelle des Bundesamtes in Düsseldorf die Akten per Post an die Verwaltungsgerichte im Land, deren Mitarbeiter dann die ursprünglich elektronisch geführten Akten wieder einscannen müssten. Beim Bundesamt und den Gerichten entstehe durch Ausdruck und Scannen ein riesiger Arbeitsaufwand. „Das ist pure Bürokratie“, hieß es.

Nach Informationen von „WAZ“ und dpa dauert es im Schnitt drei Wochen, bis die von den Gerichten angeforderten Akten eintreffen. Die Entscheidung im Eilverfahren falle dann schon innerhalb einer Woche.

In der „WAZ“ appellierte der Minister an die Ausländerbehörden der Kommunen, Gerichtsentscheidungen in Eilverfahren auch tatsächlich für die Rückführung von Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive zu nutzen. „Ich wundere mich, dass einige Kommunen bei abgelehnten Eilanträgen von Asylbewerbern trotzdem noch mit der Rückführung bis zu einer Gerichtsentscheidung in der Hauptsache warten“, sagte Kutschaty der Zeitung weiter. So zögen unnötig weitere Monate ins Land, die an der Ablehnung des Asylantrags in den allermeisten Fällen nichts änderten, aber die Abschiebung für die Betroffenen nur noch schwerer machten.