NRW Kampmann lässt Finanzierung des neuen Kita-Gesetzes offen

Laut NRW-Familienministerin (SPD) wird der Entwurf erst nach der Wahl vorgelegt. 2017/18 gibt es 20 000 Betreuungsplätze mehr.

Christina Kampmann zu den Kosten der beitragsfreien Kita: „Wer bestellt, bezahlt auch.“ Foto: dpa

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Düsseldorf. Bei der Vorstellung der neuen Zahlen zu den Kita-Plätzen im Kindergartenjahr 2017/2018 hat NRW-Familienministerin Christina Kampmann (SPD) fünf Eckpunkte des geplanten neuen Kitagesetzes vorgestellt. Der Entwurf soll nach ihren Angaben „möglichst schnell“ in der nächsten Legislaturperiode vorgelegt werden. Ein Inkrafttreten ist zum Kindergartenjahr 2018/2019 avisiert, eventuell mit einer einjährigen Übergangsphase.

Entsprechend den Aussagen im SPD-Wahlprogramm soll eine Kernzeit von 30 Stunden in allen Kindergartenjahren gebührenfrei sein. Für die darüber hinausgehende Betreuung plant das Ministerium die Rückkehr zu landesweit einheitlichen Gebühren. Dabei soll es auch eine größere Flexibilität bei den wählbaren Betreuungszeiten geben (heute: 25, 35 oder 45 Stunden).

Weitere Eckpunkte sind: ein neues Finanzierungssystem mit einer Sockelfinanzierung für die Fixkosten und die beitragsfreie Betreuungszeit sowie einem belegungs- und einrichtungsabhängigen Zuschuss; eine Qualitätssteigerung durch einen guten Personalschlüssel; flexiblere Öffnungszeiten; schließlich eine Zusatzförderung für Kitas in benachteiligten Stadtteilen.

Was die angekündigte Beitragsfreiheit an Zusatzkosten für das Land bedeutet und wie sie sich eine Finanzierung vorstellt, dazu wollte Kampmann sich noch nicht äußern. Man sei noch in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden. Kampmann bekannte sich zwar zur Konnexität („Wer bestellt, bezahlt auch“), verwies aber auch auf die Verantwortung der Kommunen für die Jugendhilfe. Eine Abstimmung mit dem Finanzministerium sei aber bereits erfolgt.

Im nächsten Kita-Jahr wird es in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege zusammen knapp 660 000 Betreuungsplätze geben, 20 000 mehr als in diesem Jahr. Knapp 480 000 Plätze entfallen auf die über Dreijährigen, knapp 180 000 auf die unter Dreijährigen.

Die Versorgungsquote steigt im Ü3-Bereich trotz des Ausbaus nur knapp von 37,1 auf 37,5 Prozent. Grund sei, so Kampmann, die wachsende Bevölkerungszahl. „Wir brauchen diese Dynamik bei den Betreuungsplätzen daher auch in den nächsten Jahren.“ Ob NRW die rote Laterne bei der Versorgungsquote abgegeben habe, sei wegen fehlender Vergleichszahlen aus anderen Bundesländern noch offen.

Zur Integration von Flüchtlingen in die Kitas setzt die Familienministerin weiter auf Brückenprojekte, die Flüchtlingsfamilien an die Kindertagesbetreuung heranführen sollen. Seit Mai 2015 wurden so rund knapp 12 000 Flüchtlingskinder erreicht.

Kritik an dem Zahlenwerk kam von der Opposition. Die CDU kritisierte, es bleibe völlig offen, welche Kosten im Zuge des neuen Kita-Gesetzes tatsächlich auf die Eltern, Kommunen und Träger zukommen werden. Die FDP monierte, Kampmann habe nur das SPD-Wahlprogramm wiedergegeben. „Die vom Finanzministerium berechneten Kosten der Abschaffung der Elternbeiträge dürfen der Öffentlichkeit nicht länger vorenthalten werden.“