Reiche Kommunen müssen die Schwachen unterstützen "Kommunal-Soli" gebilligt - Stärkungspakt wird geöffnet

Notleidende Kommunen sollen mithilfe eines Stärkungspakts gesunden. Dass finanzstarke Städte ihren Teil dazu beitragen sollen, finden die „Reichen“ zwar ungerecht, ist aber verfassungsrechtlich in Ordnung. Auch die letzte Stufe des Hilfsprogramms ist nun beschlossene Sache.

Mehr als 70 Kommunen hatten gegen die Solidaritätsumlage Beschwerde eingelegt, mit der wohlhabendere Städte in NRW klamme Kommunen aus der Überschuldung retten sollen.

Foto: Marcel Kusch

Münster. Der „Kommunal-Soli“, mit dem in Nordrhein-Westfalen finanzstarke Kommunen notleidende Städte und Gemeinden unterstützen müssen, ist verfassungskonform. Er verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Landesverfassung, entschied der NRW-Verfassungsgerichtshof am Dienstag in Münster.

Damit wiesen die Richter die Klage von über 70 Städten und Gemeinden gegen das sogenannte Stärkungspaktgesetz Stadtfinanzen ab. „Das schafft Rechtssicherheit“, sagte Kommunal- und Innenminister Ralf Jäger (SPD) in Düsseldorf nach dem Urteil und verteidigte die Umlage erneut. Am selben Tag beschloss das Kabinett die dritte und letzte Stufe des Stärkungspakts, an dem sich seit 2014 neben dem Land auch die wohlhabenderen Kommunen finanziell beteiligen müssen.

Mit rund 91 Millionen Euro im Jahr müssen die wohlhabenderen Kommunen nun den klammeren unter die Arme greifen. Die Kläger sehen darin einen Verstoß gegen ihre im Grundgesetz zugesicherte Finanzhoheit. Die Verfassungsrichter teilen diese Ansicht nicht. Das Land greife zwar in die Finanzhoheit der Gemeinden ein. Aber dieser Schritt sei gerechtfertigt, erklärte der Gerichtshof in der Urteilsbegründung.

Das Gericht sprach zwar von einem problematischen Spannungsverhältnis zwischen dem „Kommunal-Soli“ als Umlage zum Finanzausgleich einerseits und dem Grundsatz der kommunalen Selbstverantwortung andererseits. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Überschuldung vieler kommunaler Haushalte sei die Solidaritätsumlage am Ende aber ein Schutz für die Selbstverwaltungsgarantie. „Der Kommunal-Soli ist deshalb ausnahmsweise zulässig, die finanzielle Belastungen für die umlagepflichtigen Gemeinden sind zumutbar“, sagte die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Ricarda Brandts, in ihrer Begründung.

„Die Eingriffstiefe von uns ist deutlich geringer als in anderen Bundesländern“, betonte Jäger. Der „Kommunal-Soli“ sei gerecht: Schließlich gebe es nicht ärmere und reichere Kommunen, weil die eine sparsamer sei als die andere. „Sondern weil es unterschiedliche Ausgangssituationen sind, beispielsweise hohe Arbeitslosigkeit, beispielsweise hohe Jugendhilfeausgaben. Und wir müssen dafür sorgen, dass niemand durchs Netz fällt“, sagte der Minister.

Das Hilfsprogramm Stadtfinanzen soll von 2017 an auch weitere Kommunen auffangen, die sich bis 2015 überschuldet haben, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Das Kabinett beschloss die dritte Stufe des kommunalen Hilfsprogramms, mit der der Kreis der bislang 61 „Stärkungspakt-Gemeinden“ erweitert werden könnte. Dafür sollen Mittel eingesetzt werden, die für die bisher am Stärkungspakt beteiligten Kommunen nicht mehr gebraucht werden.

Die in Münster zahlreich erschienen Vertreter der über 70 klagenden Kommunen zeigten sich nach dem Urteil am Dienstag tief enttäuscht und sprachen von einem Schlag ins Gesicht. Sabine Noll, Kämmerin der Stadt Monheim, hofft jetzt auf das Bundesverfassungsgericht. Die Stadt, vor Jahren noch selbst hochverschuldet, zahlte 2015 mit 22,6 Millionen Euro einen Großteil der Umlage. „Wir fühlen uns für unser gutes Wirtschaften bestraft“, sagte die Kämmerin. Rechtsanwalt Jörg Wacker, Vertreter der klagenden Kommunen, sprach von einem politischen Urteil. „Der Gerichtshof argumentiert mit der Haushaltslage des Landes und nicht mit der Verfassung.“

Janbernd Oebbecke, Kommunalrechtsexperte der Uni Münster, zeigte sich vom Hinweis des Gerichtshofes in Sachen Stärkungspakt überrascht. „Der Hinweis auf die Ausnahmesituation ist neu, damit habe ich nicht gerechnet.“ Wenn der Stärkungspakt 2021 auslaufe, müsse eine Lösung für das Grundsatzproblem gefunden sein - so versteht Oebbecke die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. dpa