Kommunalwahl 2009 und 2014 - was ist neu?
Düsseldorf (dpa) - Bei der Kommunalwahl am 25. Mai wird in mehr als der Hälfte der Kommunen in Nordrhein-Westfalen neben den Räten auch der Verwaltungschef gewählt. Die Amtszeit der Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte endet in der Regel zwar erst 2015. Viele Spitzenbeamte nutzen aber eine gesetzliche Neuregelung, die ihnen eine vorzeitige Amtsniederlegung ermöglicht.
2009 waren die Verwaltungschefs für eine sechsjährige Amtszeit gewählt worden, die Kommunalparlamente nur für fünf Jahre. Diese von der damaligen schwarz-gelben Koalition damit durchgesetzte Trennung der künftigen Wahltermine hat der Landtag im März 2013 mit dem „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie“ rückgängig gemacht.
Einmalig wird nun dafür die Amtszeit der Räte von fünf auf gut sechs Jahre verlängert. Auch für die am 25. Mai gewählten Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte gibt es eine sechsjährige Amtszeit. Egal, ob die Spitzenbeamten nun vorzeitig im Mai oder erst 2015 gewählt werden, ab dem Jahr 2020 werden Kommunalvertretungen und Verwaltungschefs grundsätzlich gemeinsam und für fünf Jahre bestimmt.
Anders als 2009 gilt bei der Besetzung der Chefsessel: Kann sich bei der Direktwahl Ende Mai kein Kandidat mit absoluter Mehrheit durchsetzen, so kommt es im Juni zur Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten.