Bildung Kooperationsverbot: Geplantes Geld vom Bund hilft NRW-Schulen wenig

Das Kooperationsverbot an NRW-Schulen soll gelockert werden. Aber gegen den Lehrermangel und schlechte Ausstattung wirkt das nicht.

Foto: Daniel Karmann

Düsseldorf. Es soll die große Schubumkehr für die Schulen sein, vor allem auch in Nordrhein-Westfalen. Aber die von der großen Koalition angestrebte Beseitigung des Kooperationsverbots, um Ländern und Kommunen künftig strukturell mit Bundesmitteln unter die Arme greifen zu können, wird die größten Probleme der Schulen gar nicht lösen: Das Geld darf nämlich auch mit der avisierten neuen Regelung weder für den Kampf gegen den Lehrermangel noch gegen die katastrophale Ausstattung an Schulen aufgewendet werden. Stattdessen wird es auch in der nächsten Legislaturperiode einzig und allein in die Schul-Infrastruktur fließen: zum Beispiel in den Ausbau von Ganztagsschulen.

„Die Neugestaltung des Kooperationsverbotes bedeutet einen ersten zaghaften Schritt in die richtige Richtung“, sagt Stefan Behlau, der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE). Aber auch für den Geschäftsführer der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) NRW, Michael Schulte, greift der Plan der künftigen Bundesregierung zu kurz: „Die Regelung ist ein erster und noch unzureichender Schritt“, sagt Schulte und stellt einen nur kleinen Fortschritt heraus: „Im Jamaika-Papier stand selbst diese Regelung nicht.“

Im neuen Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, der durch einen positiven Mitgliederentscheid der SPD nach dem kommenden Wochenende in Kraft treten könnte, heißt es: „Die Parteien wollen das Grundgesetz ändern, damit der Bund sich stärker am Ausbau von Ganztagsschulen in den Kommunen beteiligen kann.“ Dazu soll der Paragraf 104c des Grundgesetzes („Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren“) geändert werden: Das Wort „finanzschwach“ soll gestrichen werden.

Damit fallen aber weder Sach- noch Personalkosten unter diese Regelung. Und so ist auch zum Beispiel für die digitale Ausstattung der Schulen mit der neuen Regelung nichts gewonnen: Nach einer dieser Zeitung vorliegenden Rechtsauffassung ist die Schulausstattung nur dann förderfähig, wenn sie für die Nutzung des Gebäudes erforderlich ist (bauliche Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion, sanitäre Anlagen, Fußbodenbeläge, Leitungen) — und nicht bei beweglichen Ausstattungsgegenständen wie digitalen Endgeräten oder Möbeln. Und sie ist auch nicht förderfähig bei beweglichen Anlagen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie etwa Datenleitungen oder Glasfaser- und Breitbandschlüsse.

Zwar will der Bund aus dem Digitalpakt für eine bessere digitale Ausstattung in den Bildungsanstalten künftig insgesamt fünf Milliarden Euro an die Länderhaushalte verteilen. Das aber ist eine Einzelmaßnahme — und kein struktureller Eingriff. NRW-Bildungsministerin Yvonne Gebauer (FDP) hält das für unzureichend: „Für beste Bildung braucht es eine gesamtstaatliche Anstrengung. NRW unterstützt ausdrücklich die Initiative zur Beseitigung gesetzlicher Hürden, die einer solchen gemeinsamen Kraftanstrengung im Wege stehen.“