Korruptionsaffäre: Die rechte Hand von Ex-Ministerin Höhn bestechlich?

Der ehemalige Abteilungsleiter Harald F. galt lange als starker Mann im Ministerium. Jetzt sitzt er in U-Haft.

Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat mit Harald F. nicht irgendeinen Spitzenbeamten wegen Korruptionsverdachts im Visier: Der Mann war lange als Abteilungsleiter im NRW-Umweltministerium die rechte Hand der damaligen Ministerin Bärbel Höhn (Grüne), war der einflussreichste Mann im Haus mit elf Referaten unter sich und galt als strategischer Kopf - immer im Sinne seiner Chefin.

Jetzt steht er unter Korruptionsverdacht und ist in U-Haft - er soll 4,3 Millionen Euro aus der Abwasserabgabe zweckentfremdet haben. Die Wuppertaler Staatsanwalschaft nahm in fest, bundesweit gab es gab es Durchsuchungen, 13 Personen stehen unter Verdacht.

Als "Kettenhund im Hause Höhn" hat die "Süddeutsche Zeitung" den Beamten Harald F. einst beschrieben. Er galt damals als rigoroser Vertreter der Umweltpolitik Höhns, die daran ging, die alten Machtkartelle im Strom- und Energiebereich, aber auch im Entsorgungssektor, also Müll und Abwässern, zu brechen.

Da stand ihr F. immer treu zur Seite. Insbesondere im Umgang mit Wasserwerken erwies er sich als äußerst hartleibiger Gesprächspartner. Es ging um die Einleitung von giftigen Reststoffen, F. trat als entschiedener Sachwalter der Öko-Politik auf.

Zwischenzeitlich aber versuchte der Spitzenbeamte (Gehaltsstufe B7, rund 7500 Euro im Monat) sein Glück in der Privatwirtschaft. Noch unter der Ägide Höhn wechselte er zu einem großen Abfallentsorger in NRW.

Das sorgte für viel Unmut auch in den eigenen Reihen, brachte er doch Fachwissen mit, das er auf Kosten und eigentlich im Interesse des Steuerzahlers erworben hatte. Doch der Ausflug war nur von kurzer Dauer, F. kehrte wieder zurück ins Ministerium.

F. musste freilich wenig später erleben, dass Bärbel Höhn ihr Amt verlor, weil die rot-grüne Koalition die Wahl vermasselte. F. blieb zunächst unter dem neuen Minister Eckhard Uhlenberg (CDU) im Amt. Anders als Staatssekretäre gelten Abteilungsleiter nicht im engen Sinne als politische Beamte, können also bei einem Machtwechsel nicht einfach abgelöst werden.

Aber Uhlenberg stieß sich an F.’s Arbeit, wieder beschwerten sich Wasserwerke über den rüden Ton des Beamten. Als der aus dem Urlaub zurückkehrte, hatte er Hausverbot. Er soll zudem bei Vergaben ein Institut der RWTH Aachen bevorzugt haben, an dem er ehrenamtlich tätig war.

Der Mann ging zum Arbeitsgericht und klagte dort - aus seiner Sicht erfolgreich. Die Kündigung hatte keinen Bestand, er erhielt eine satte Abfindung und noch ausstehendes Gehalt.

Die Opposition mutmaßte, Uhlenberg habe einen missliebigen Beamten kaltstellen wollen. Das sieht heute wieder anders aus.