Ladenöffnungsgesetz: Experten erörtern geplante Begrenzungen
Düsseldorf (dpa). In einer Expertenanhörung des nordrhein-westfälischen Landtags geht es am Montag (ab 13 Uhr) um die geplanten Änderungen des Ladenöffnungsgesetzes. Die rot-grüne Landesregierung will unter anderem die Zahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage auf maximal 13 pro Kommune begrenzen.
18.02.2013
, 09:45 Uhr
Jedes einzelne Geschäft soll nur noch an vier Sonn- oder Feiertagen im Jahr öffnen dürfen. Für samstags ist ein genereller Ladenschluss bis spätestens 22 Uhr vorgesehen. Nur noch an vier Samstagen sollen Ausnahmen bis 24 Uhr erlaubt werden. Montags bis freitags sollen die Läden, wie bisher, rund um die Uhr öffnen dürfen.
Das Gesetz soll im Frühsommer in Kraft treten.