Länder-Mitsprache: NRW verklagt Bundesregierung in Karlsruhe
Düsseldorf (dpa) - Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am Montag beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Das bestätigte die Sprecherin des NRW-Ministeriums für Bundesangelegenheiten, Nina Heil, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.
Mit der Klage will die rot-grüne Landesregierung erreichen, dass die Länder ihre Angelegenheiten künftig selbst vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vertreten dürfen.
Anlass war ein Rechtsstreit um das Tariftreuegesetz der NRW-Koalition, bei dem das Land vor dem EuGH unterlegen war. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Mai 2012 gilt in NRW bei öffentlichen Aufträgen ein Mindestlohn von 8,62 Euro pro Stunde. Wie die Presse berichtete, wollte die Bundesdruckerei das Gesetz bei einem Auftrag der Stadt Dortmund unterlaufen.
Der EuGH habe der Druckerei recht gegeben. Die Landesregierung fühlte sich in der Angelegenheit schlecht von der Bundesregierung vertreten. Deswegen will NRW dafür kämpfen, dass die Länder künftig in Stellungnahmen oder mündlichen Anhörungen Gehör finden. Die Landesregierung sei aber weiterhin an einer Lösung auf dem Verhandlungsweg interessiert, sagte Heil. Wenn die Bundesregierung dem Anliegen entgegenkomme, könne die Klage zurückgezogen werden.