Landtag lehnt aktive Sterbehilfe ab

Düsseldorf. Der nordrhein -westfälische Landtag hat sich mit den Stimmen aller Fraktionen gegen eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ausgesprochen. Eine "Tötung auf Verlangen wird abgelehnt", heißt es in einem am Mittwoch einstimmig beschlossenen gemeinsamen Antrag aller vier Fraktionen zum Umgang mit Sterbenskranken.

"Ziel ist es, die Lebensqualität schwerstkranker und sterbender Menschen zu fördern und die Bedingungen für ein würdevolles, selbstbestimmtes und möglichst schmerzfreies Leben bis zum Tod zu verbessern", erläuterte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Das Parlament forderte die Landesregierung auf, Einfluss zu nehmen, um die schmerzlindernde Behandlung unheilbar Kranker (Palliativmedizin) und eine professionelle Sterbebegleitung in allen betroffenen Einrichtungen zu stärken. Der Landtag forderte darüber hinaus eine flächendeckende ambulante Palliativversorgung für sterbenskranke Kinder und Jugendliche.

Die Landesregierung soll im Bund darauf hinwirken, die Finanzierungsgrundlagen der Hospize zu verbessern. Ärzte, Pfleger und Hospize sollten künftig enger zusammenarbeiten. Die notwendigen Qualifikationen in der Palliativversorgung müssten von Ärzten und Pflegern nachgewiesen, ehrenamtliche Helfer geschult werden, heißt es im Beschluss des Parlaments.

Laumann kritisierte, dass die Versorgung Sterbenskranker in NRW von zwei unterschiedlichen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) geregelt werden müsse. Dies gebe es nur in NRW. "Unterschiedliche Versorgungsniveaus in einem Bundesland sind mit nichts zu erklären", sagte Laumann.

So habe die KV Nordrhein erst vor wenigen Tagen den bundesweit ersten Vertrag zur Umsetzung einer Bundesrichtlinie zur ambulanten Palliativversorgung geschlossen. In Westfalen-Lippe fehle dagegen eine solche Vereinbarung. "Das ist kein Ruhmesblatt", bemängelte der Minister.