Legt sich NRW selbst Finanz-Fesseln an?
Landtag ringt um die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Schuldenbremse.
Düsseldorf. Die angesichts der Wirtschafts-und Finanzkrise steil anwachsende öffentliche Verschuldung wirkte wie ein Katalysator: Nach langjähriger Debatte verabschiedeten Bundestag und Bundesrat jüngst die sogenannte Schuldenbremse, mit der die Regierungen und Parlamente finanzpolitisch an die Leine gelegt werden sollen. Offensichtlich war es den Politikern ein Anliegen, dem Schuldenmachen ein deutliches Signal entgegenzusetzen. Nun sind die Länder am Zug, die Vorgabe auch umzusetzen. In Nordrhein-Westfalen hat die Diskussion noch gar nicht richtig angefangen, da zeichnet sich schon Streit ab.
Die Linie verläuft zwischen schwarz-gelber Koalition, die das Vorhaben unterstützt und auch im Bundesrat zugestimmt hatte, und der Opposition von SPD und Grünen, die vor unübersehbaren Konsequenzen warnen. Helmut Stahl, CDU-Fraktionschef im Landtag, nennt es "ein Gebot der Glaubwürdigkeit", dass die Schuldenbremse in NRW kommt. Bereits heute würden rund zehn Prozent der Haushaltes für die Abzahlung der Schulden ausgegeben - die Politik drohe, ihre Handlungsfähigkeit zu verlieren. Auch FDP-Fraktionschef Gerhard Papke warnt, dass dieses Geld für Investitionen in Bildung, Innovation und Infrastruktur fehle.
Die SPD ist deutlich skeptischer, ob das Ziel, 2020 keine neuen Kredite mehr aufzunehmen, erreichbar ist. Fraktions-Vize Gisela Walsken verweist darauf, dass angesichts einer geplanten Neuverschuldung von 5,6 Milliarden Euro in diesem Jahr dafür ein enormer Sparaufwand notwendig sei. Bedenke man, dass von den rund 50 Milliarden Euro Gesamtausgaben allein 20,5 Milliarden für Personalkosten ausgegeben würden, habe sie die Befürchtung, dass "brutal" auch beim Personal gekürzt werden müsse.
Die Grünen halten sogar das Vorgehen von Bundestag und Bundesrat für verfassungswidrig, die Länderparlamente mit dem Beschluss binden zu wollen. Der Landtag von Schleswig-Holstein hat ähnliche Bedenken und kündigte bereits an, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Schuldenbremse zu klagen.
Walsken fordert daher, vor einer NRW-Entscheidung das Urteil abzuwarten - was die CDU ablehnt. Auch ungeachtet einer rechtlichen Auseinandersetzung dürfte die Diskussion aber nicht zügig vorankommen. Denn wer über die Schuldenbremse spricht, der muss über Kürzungen im Haushalt reden. Und das ist in einem Superwahljahr und mit Blick auf die Landtagswahl 2010 nicht gerade populär.