Verordnung Letzter Halt für Paternoster

Viele altertümliche Aufzüge sind öffentlich zugänglich. Das soll sich jetzt ändern.

Foto: Roland Weihrauch

Berlin/Düsseldorf. Nostalgie-Fans bekommen leuchtende Augen, wenn sie in Bürogebäuden auf einen Paternoster stoßen — doch jetzt soll die Benutzung der Umlaufaufzüge drastisch eingeschränkt werden. Laut einer novellierten Verordnung der Bundesregierung dürfen ab Montag aus Sicherheitsgründen nur noch eingewiesene Mitarbeiter mit den Paternostern fahren. Die Betriebssicherheitsverordnung ist eindeutig: „Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Personenumlaufaufzüge nur von durch ihn eingewiesenen Beschäftigten verwendet werden.“

Laut Arbeitsministerium bedeutet das klar: kein öffentlicher Betrieb. Für die politischen Gegner von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ist das ein gefundenes Fressen — werfen sie der SPD-Ministerin doch schon länger Bürokratiewahnsinn vor. Im Nahles-Ressort weist man deshalb vorsorglich darauf hin, dass die Arbeitsschutzbehörden der Länder selbst die Einschränkung gefordert hatten — aus Sicherheitsgründen.

In Krefeld hat die Verordnung bereits Konsequenzen So drückte 2009 eine Kabine in Oberhausen einen Jungen in den Schacht, der sich panisch an der Fußbodenkante festhielt. 2013 klemmte sich in Frankfurt eine Frau die Beine ein. Auch Todesfälle sind bekannt. Dennoch sind schwere Unfälle selten, was wohl auch an der geringen Zahl der verbliebenen Paternoster liegt. Eine private Webseite zählt in Deutschland heute rund 230.

Der TÜV erklärt, dass die Anlagen in der Regel zuverlässig laufen. In Krefeld hat die Verordnung schon jetzt Konsequenzen: Der Paternoster im Finanzamt steht ab sofort still. In der Hochschule Niederrhein wird der Betrieb am Montag eingestellt, die Studenten sind empört. „Der Aufzug macht den Charme der Schule aus. Außerdem geht es schneller als mit einem normalen Aufzug“, sagt etwa ein Maschinenbau-Student (21) Der Paternoster im Polizeipräsidium am Düsseldorfer Jürgensplatz ist erst kürzlich repariert worden. Zugang haben allerdings nur Mitarbeiter. Aktuell werde laut einem Sprecher geprüft, ob nun zusätzliche Auflagen erfüllt werden müssen. Die Mitarbeiter hoffen auf den Weiterbetrieb: „Der Paternoster ist hier äußerst beliebt“, heißt es.

Die Aufzüge in den Wuppertaler Rathäusern in Barmen und Elberfeld werden ab Montag stillgelegt. Die Stadt wurde aber von der Nachricht aus Berlin nach eigenen Angaben kalt erwischt. Auch beim Wuppertaler Familienunternehmen Vorwerk ist ein Paternoster unterwegs. Dieser darf weiterhin benutzt werden — er wird lediglich von den Mitarbeitern genutzt. Inwiefern das Verbot tatsächlich durchgesetzt wird, bleibt schließlich den Ländern überlassen. „Die Länder sind zuständig für die Umsetzung und können von der Verordnung künftig abweichen“, heißt es aus dem Arbeitsministerium. Bis Jahresende ist eine weitere Novelle geplant: Ausnahmen der Beschränkungen sollen möglich werden.