Nach Kopftuch-Urteil: Der Streit geht weiter
Auch nach dem Spruch des Verwaltungsgerichts sieht sich das Land auf der sicheren Seite.
<strong>Düsseldorf. Eine Kopftuch tragende Lehrerin aus Duisburg ist mit ihrer Klage auf Einstellung als Beamtin gescheitert. Doch dieses Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes birgt Sprengstoff. Denn die Richter stellten nicht nur fest, dass das Kopftuch aus religiösen Gründen gegen das NRW-Schulgesetz verstößt. Das Gericht erklärte auch, dass die von der Landesregierung gewollte Privilegierung christlich-jüdischer Bekenntnisse gegen den Gleichheitssatz verstoße und unzulässig sei. Dies bedeutet, dass auch das Tragen der jüdischen Kippa (=Kopfbedeckung) oder katholischer Ordenstrachten verboten wäre.
Zwar war es nicht Aufgabe des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes, über die Verfassungskonformität des NRW-Schulgesetzes zu entscheiden, sondern nur darüber, ob ein konkreter Fall - nämlich der der Kopftuch-Trägerin - im Einklang mit bestehenden Gesetzen steht. Insofern hat der Hinweis der Richter keine weiteren rechtlichen Folgen. Zunächst jedenfalls nicht.
Denn dass Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden, gilt als wahrscheinlich. Außerdem gibt es in NRW noch zwölf Lehrerinnen, die nur mit Kopftuch in den Unterricht gehen wollen. Mit vieren davon liegt das Land NRW vor Gericht: Drei klagen vor Arbeitsgerichten auf ihr vermeintliches Recht aufs Kopftuchtragen, eine vor dem Verwaltungsgericht.
Doch auch nach dem aktuellen Urteil sieht sich das Land mit seinem Schulgesetz in allen Fällen auf der sicheren Seite: Das Gesetz nehme Bezug auf die Landesverfassung und die dort verankerten christlich-jüdischen Traditionen. Das Betonen dieser Werte sei daher keine Privilegierung bestimmter Religionen, sondern entspreche der kulturellen und historischen Tradition.