Düsseldorf . Eine Duisburger Muslimin will ihre Einstellung als Beamtin auf Probe erzwingen, ohne ihr Kopftuch im Unterricht abzulegen. Die Düsseldorfer Bezirksregierung hatte die Beschäftigung der Frau als Lehrerin an einer Krefelder Gesamtschule abgelehnt. Das Kopftuch sei mit dem staatlichen Neutralitätsgebot nicht zu vereinbaren. Die Klägerin beruft sich dagegen auf ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit. Das Kopftuchverbot sei eine unzulässige Benachteiligung.
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