Neues Studiengesetz: Pflicht zur Anwesenheit an Hochschulen wird möglich

Neues Studiengesetz überlässt den Unis die Entscheidung.

An Hochschulen in NRW kann die Anwesenheitspflicht wieder eingeführt werden.

An Hochschulen in NRW kann die Anwesenheitspflicht wieder eingeführt werden.

Foto: Rolf Vennenbernd

Düsseldorf. Die NRW-Landesregierung hat sich am Dienstag auf Eckpunkte einer Novellierung des Hochschulgesetzes verständigt. Die Hochschulen sollen wieder autonomer werden. So wird es keinen Landeshochschulentwicklungsplan mehr geben. Auch will Wissenschaftministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) auf das Recht verzichten, einen Teil des staatlichen Zuschusses zurückzubehalten.

Die Hochschulen können selbst entscheiden, ob sie in ihren Grundordnungen Zivilklauseln für ausschließlich friedliche Forschungsziele verankern. Bei der Besetzung des Senats ist die Gruppenparität nicht mehr zwingend vorgeschrieben, der Hochschulrat erhält mehr Kompetenzen.

Das Verbot von Anwesenheitspflichten für Studenten wird aufgehoben. Die Entscheidung darüber wird vor Ort getroffen. Die Zahl der Studienabbrecher soll durch vorgeschaltete Erprobungen gesenkt werden. Auch dürfen künftig Studienverlaufsplanungen vereinbart werden. Das Landes-Asten-Treffen NRW kritisiert, die Gesetzesnovelle gehe an der Lebensrealität der Studenten vorbei, die oft arbeiten müssten, um ihr Studium zu finanzieren.

Aus den Hochschulen kommt dagegen Zustimmung. So erklärte Düsseldorfs Uni-Rektorin Anja Steinbeck: „Das Vorhaben der Landesregierung, die Hochschulautonomie zu stärken, ist in unserem Sinne. Künftig werden wir größere Entscheidungsspielräume nutzen und dadurch noch effizienter auf Herausforderungen reagieren können.“ Hans-Hennig von Grünberg, Präsident der Hochschule Niederrhein, begrüßt die Abschaffung des Verbots von Anwesenheitspflichten. Er blicke zudem erwartungsfroh „auf das mutige und überfällige Vorhaben, die Promotionsmöglichkeiten von Absolventen unseres Hochschultyps zu verbessern“.